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Urteil: Junger Bruder hat keine Religionsfreiheit-Gebet in Schule untersagt!
Berlin – Ein junger Muslim aus Berlin darf an seiner Schule nicht Richtung Mekka beten. Nach mehrjährigem Streit wies das Bundesverwaltungsgericht die Klage des Gymnasiasten Yunus M., welcher mittlerweile 18 Jahre alt ist , zurück. Er müsse die Einschränkung seiner “Glaubensfreiheit” hinnehmen, da durch die öffentlichen Ritualgebete der Schulfrieden gestört werde, urteilte der 6. Senat.
Die Richter betonten, es handele sich um eine Einzelfallentscheidung. Damit sei nicht ausgeschlossen, dass an anderen Schulen öffentlich gebetet werden dürfe. Der Vorsitzende Richter Werner Neumann sagte: “Die Schule muss sehen, ob es wirklich zur Wahrung des Schulfriedens nötig ist, die Glaubensfreiheit einzuschränken.”
Das Gericht wies in diesem Fall auf die besondere Situation am Diesterweg-Gymnasium in Berlin-Wedding hin. Die Schüler dort gehören fünf Weltreligionen an. Da das Gebet habe dort zu Konflikten geführt, die Schulleitung habe einschreiten müssen. Grundsätzlich müsse der Staat wegen der Glaubensfreiheit aber religiöse Bezüge in Schulen zulassen, sagte Neumann.
Damit unterlag Yunus M. in dritter Instanz. Er hatte im November 2007 zusammen mit sieben Mitschülern im Schulflur auf Jacken knieend in der Pause zwischen zwei Unterrichtsstunden gebetet. Die Schulleiterin Brigitte Burchardt wies ihn darauf hin, dass sie das künftig nicht mehr dulden würde. Daraufhin klagte Yunus M. und trat ein Verfahren los, das Rechtsgeschichte schreiben könnte.
Die bisherigen Stationen:
März 2008: Das Verwaltungsgericht Berlin räumt Yunus M. per einstweiliger Anordnung das Recht auf sein Gebet ein. Die Schule stellt ihm einen Raum zur Verfügung. Journalisten belagern das Gymnasium.
September 2009: Das Verwaltungsgericht Berlin bleibt bei seiner Auffassung und urteilt, die Schule müsse Yunus M. die Möglichkeit zum Beten geben. Er sei berechtigt, außerhalb der Unterrichtszeit einmal täglich in der Schule sein islamisches Gebet zu verrichten. Es ist die erste Entscheidung eines deutschen Gerichts zu der Frage, wie weit das Recht von muslimischen Gläubigen auf die Ausübung ihrer Religion in staatlichen Einrichtungen geht. Die Berliner Senatsverwaltung für Bildung kündigt Berufung an.
Mai 2010: Das Oberverwaltungsgericht Berlin kassiert die Entscheidung der Vorinstanz; die Schule darf das Gebet außerhalb des Religionsunterrichts verbieten. Begründung: Eine Einschränkung der Religionsfreiheit in der Schule sei gerechtfertigt, um andere Verfassungsgüter zu schützen – etwa die Glaubensfreiheit der anderen Schüler und den für den staatlichen Erziehungsauftrag notwendigen Schulfrieden. Die Vorsitzende Richterin verweist auf die zahlreichen Religionen, die an der Schule vertreten sind, und sagt, Konflikte würden sich verschärfen, wenn die Ausübung des muslimischen Gebets gestattet würde.
November 2011: Das Bundesverwaltungsgericht bestätigt die Vorinstanz und weist die Revision von Yunus M. zurück. Es stellt allerdings nicht fest, dass das Beten in der Schule von der Schulverwaltung generell unterbunden werden kann. Es gehe um den konkreten Einzelfall.
Die Berliner Senatsverwaltung für Bildung sieht sich durch die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts bestätigt. Sprecherin Beate Stoffers sagte, man sei zufrieden. Auch sie betonte, es gehe nur um den konkreten Einzelfall an einer konkreten Schule, nicht um eine generell harte Linie gegenüber strenggläubigen Schülern. Um die Schulen in der Hauptstadt in ähnlichen Fällen zu unterstützen, hatte die Senatsverwaltung eine “Handreichung” für Lehrer herausgegeben. Darin heißt es, dass nur sehr wenige Jugendliche in der Schule beten wollten. “Dafür reicht in der Regel ein abgeschiedener Ort zur unterrichtsfreien Zeit.” Die Gebete könnten auch in der Pause verrichtet werden, die Lehrer sollen aber darauf achten, dass der Schulbetrieb nicht gestört werde und dass betende Jugendliche ihre Mitschüler nicht unter Druck setzen.
Yunus M. war selbst zur Verhandlung nach Leipzig gekommen. “Es ist nur ein fünfminütiges Gebet”, sagte er. “Wenn ich es verrichte, sieht mich ja keiner. Deswegen glaube ich nicht, dass es zu Konflikten kommt.” Nach seiner Niederlage stünde ihm jetzt theoretisch noch der Weg zum Bundesverfassungsgericht offen. Sein Anwalt Bülent Yasar äußerte sich aber zurückhaltend: “Die Chancen für eine Verfassungsbeschwerde werden eher niedrig sein, von daher muss man sich das zweimal überlegen.”
Aktenzeichen: BVerwG 6 C 20.10
Quelle: Internet
Wie beteten die Propheten Abraham, Mose, Jesus und Muhammad – Friede sei auf ihnen-
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in der nacht von Mi /Do 4:00UHR JIHADUL-NAFS MIT ABOU MALEEQ(ERINNERE DICH AN AL CANNA UND STÄRKE DEIN IMAN)
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Ab Donnerstag – 4uhr frühs – wird ein Projekt starten, was extra vor fajr beginnt, damit wir alle pünktlich unser Frühgebet zusammen inshaallah einhalten und um die Nafs(Gelüste) zu trainieren.
Wir bitten euch zahlreich daran teilzunehmen,damit wir alle pünktlich uns trainieren zum fajr-Gebet aufzustehen haben wir uns überlegt ein kleines projekt zu starten. Abu Usama al Gharib & Abou Maleeq werden alle 2Tage morgens vor fajr eine Ansprache halten und inshAllah können wir alle das Training erfolgreich absolvieren.
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