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Muqatilah wünscht allen Geschwistern Gesegnete Ramadan
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Hanafi/ Die Entschuldigungen die das nicht-Fasten erlauben

Allah, gepriesen sei Er, legt folgende Pflicht im Koran dar:
O die ihr glaubt, vorgeschrieben ist euch das Fasten, so wie es denjenigen vor euch vorgeschrieben war, auf dass ihr gottesfürchtig werden möget. (Vorgeschrieben ist es euch) an bestimmten Tagen. Wer von euch jedoch krank ist oder sich auf einer Reise befindet, der soll eine (gleiche) Anzahl von anderen Tagen (fasten). Und denjenigen, die es zu leisten vermögen, ist als Ersatz die Speisung eines Armen auferlegt. Wer aber freiwillig Gutes tut, für den ist es besser. Und dass ihr fastet, ist besser für euch, wenn ihr (es) nur wisst! (Sure al-Baqara, Vers.183-184)
In diesem Vers teilt uns Allah, der Allmächtige, die Pflicht des Fastens mit, doch darüber hinaus gibt es eine Einschränkung in dieser Pflicht, nämlich Entschuldigungen weshalb jemand nicht Fasten muss. Es werden der Kranke oder der sich auf einer Reise befindende aufgezählt, welche stattdessen die versäumten Tage zu einen anderen Zeitpunkt nachholen sollen; der Kranke wenn er wieder in Gesundheitlicher Verfassung dafür ist und der Reisende nach seiner Ankunft, was jedoch nicht zwangsweise bedeutet, dass er jene Nachzuholenden Tage unmittelbar nachholen muss. Da bald der mit Segen und Licht umhüllte Monat Ramadan einbricht, wollen wir für all jene welche eine Entschuldigung besitzen, diese aufzählen und wie speziell die Ahnaf diese dargelegt haben:
Krankheit
Eine der Entschuldigungen die das nicht-Fasten erlaubt machen, ist die Erkrankung einer Person. Falls der Kranke befürchtet sich durch das Fasten zu schaden oder dadurch sogar ein Körperteil verlieren kann, fastet er nicht.
Imam Abu al-Hasan Burhan al-Farghani al-Marghinani (gest. 593 n.H.) – möge Allah wohlzufrieden mit ihm sein – erwähnte dazu folgendes Urteil: „Gelegentlich kann das Anwachsen und das Andauern der Krankheit zum Tod führen. In diesem Fall wird das Sich-Hüten vor dieser Lage (vor dem Anwachsen und Andauern der Krankheit) zu wadjib.“[1]
Doch, wie ist es möglich dies festzustellen? Die Ahnaf haben sich diesbezüglich auf folgendes Urteil geeinigt: Die Krankheit wird über die Diagnose eines erfahrenen MUSLIMISCHEN Arzt festgestellt, der äußerlich keine Kennzeichen des Fisq trägt.[2]
Im Durri’l Muhtar wird festgehalten, dass die Krankheit über die starke Mutmaßung, die Erfahrung oder durch einen muslimischen Arzt, der Kamil ist, dessen Haltung geheim ist, festgestellt wird. Während Imam Shami Muhammad Amin Ibn Abidin (gest. 1252 n.H.) – möge Allah wohlzufrieden mit ihm sein – den Satz „durch einen muslimischen Arzt, der KAMIL ist, dessen Haltung/Zustand geheim ist“, kommentiert, hält er folgendes fest: „Auf das Wort eines Ungläubigen kann man nicht vertrauen. Denn seine Absicht könnte das Ungültig machen des Fastens sein. Zum Beispiel darf ein Muslim, der mit Tayammum das Gebet beginnt, sein Gebet nicht abbrechen, wenn ihm ein Kafir Wasser verspricht. Mit Kamil ist der Arzt gemeint, der über ausreichende Kenntnis in der medizinischen Wissenschaft verfügt. Mit „dessen Haltung/Zustand geheim ist“, meint der Ansicht einiger nach, dass seine Rechtschaffenheit Bedingung ist. Zaylai ist definitiv dieser Ansicht. Aber aus den Worten von Bahir und Nahir wird ersichtlich, dass diese Meinung schwach ist. Ich hingegen sage: Wenn man dem Wort eines Arztes nach handelt, der über diese (oben genannten) Bedingungen nicht verfügt und sein Fasten bricht, wird die Sühne (Kaffarat) notwendig. Denn wenn der Fastende ohne ein Kennzeichen (auf die Krankheit) und Erfahrung sein Fasten bricht, wird die Sühne notwendig, weil hier keine starke Mutmaßung vorliegt. Das gemeine Volk hat hierüber kein Wissen.“[3]
Schließlich ist das Urteil mit dem gläubigen, rechtschaffenen und sachverständigen Arzt grundlegend, um den Gesundheitszustand des Mukallaf (Rechtsfähigen) festzustellen.
Auf Reisen (Safar)
Ein Mukallaf der sich im Ramadan auf Reise begibt, darf darauf verzichten, sich in der Nacht den Vorsatz für das Fasten zu fassen. Dies ist erlaubt. Nur wenn jemand sich auf die Reise begibt nachdem er zu fasten begonnen hat, macht das Fastenbrechen dieses Tages nicht erlaubt. Falls er aber seine Reise nicht weiterführt und Iftar macht, nachdem er sich zuvor auf die Reise begeben hatte, muss diese Person das Fasten für diesen Tag später lediglich nachholen, eine Kaffarat ist nicht notwendig. Doch ist die Lage einer Person, die erst das Fasten bricht und danach auf die Reise geht nicht so. Eine Person die sich in dieser Lage befindet muss das Fasten nachholen und Sühne leisten. So steht es auch im „Muhiyt“ von Imam Abu Bakr al-Sarkhasi.
Im hohen Alter sein
Eine altersschwache Person, die keine Kraft zum Fasten hat, bricht sein Fasten und gibt für jeden Tag für einen Armen Lösegeld.
Imam Abu al-Hasan Burhan al-Farghani al-Marghinani (gest. 593 n.H.) – möge Allah wohlzufrieden mit ihm sein – sagte dazu: „ […]Falls sie stark genug d.h. fähig sind zu fasten, fällt die Pflicht Fidya- Abgabe (Lösegeld) ab. Denn damit die Fidya dem Fasten nachfolgen kann, muss die Schwäche fortdauern.“[4]
Ab welchem Alter gilt man als Greis bzw. als altersschwach? Diesbezüglich wurden viele Altersgrenzen angegeben. Da aber die Altersschwäche sich von Mensch zu Mensch ändert, hat man sich nicht auf ein bestimmtes Alter einigen können. In Fatawa al-Hindiyya ist folgendes Urteil verzeichnet: „Ein altersschwacher Mensch bzw. ein Greis ist jemand, dessen Kraft jeden Tag bis zu seinem Tod schwindet, diese sterben ohne zuvor noch zu Kräften zu kommen. So steht es auch im Bahrur Raik. Die Menschen, die sich in dieser Verfassung befinden, können, wenn sie mögen, ihr Fidya am Anfang des Monats Ramadan auf einmal geben. Wenn sie mögen dürfen sie es auch am Monatsende entrichten. Wenn der Greis, nachdem er die FIDYA entrichtet hat, plötzlich so weit zu Kräften kommt, dass er zu fasten vermag, wird die FIDYA die er zuvor verrichtet hat dem Urteil nach ungültig. Diese Person muss dann die Fastentage, die sie vorher nicht hatte halten können, nachholen.“[5]
Schließlich steht es über Texte fest, dass die Greise, die nicht zu fasten fähig sind, Fidaya geben müssen. Im Greisenalter sein ist eine Scharia legitime Entschuldigung die das Nicht-Fasten erlaubt macht.
Schwangerschaft und Stillzeit
Im Durri’l Muhtar ist folgendes Urteil verzeichnet: „Eine schwangere Frau, oder der sicheren Überlieferung nach eine Mutter, die Amme, oder eine Frau in der Stillzeit (säugende Frau) dürfen auf das Fasten verzichten, wenn sie der starken Mutmaßung nach um das eigenen Leben oder das des eigenen Kindes fürchten müssen.“[6]
Tatsache ist, dass die schwangere Frau wie auch die stillende Frau aufgrund des Fastens die Lebensgefahr befürchten müssen. Denn so wird im Fatawa al-Hindiyya Folgendes gesagt: „Wenn schwangere oder stillende Frauen um das eigene Leben oder das Leben des Kindes fürchten müssen, dürfen sie auf das Fasten verzichten und es unterbrechen. Für Frauen in dieser Lage wird keine Sühne (Kaffarat) notwendig, sie müssen später lediglich das Fasten nachholen. So steht es auch im Hulasa.“[7]
Der Zustand des Hayiz[8] und Nifas[9]
Bekanntlich ist das Fasten im Zustand von Hayiz und Nifas für die Frauen Haram.[10] Es steht fest, dass die Mutter der Gläubigen, Aisha – Allahs Wohlgefallen auf ihr – sagte: „Nachdem eine von uns in der Zeit des Gesandten sich von Nifas gereinigt hatte, holte sie das Fasten nach, das Gebet hingegen nicht.“ Folglich ist es grundlegend, die aufgrund von Hayiz oder Nifas verpassten Fastentage im Ramadan Monat später nachzuholen.
Die Angst zu sterben
Ein Mujahid darf auf das Fasten verzichten, wenn er weiß, dass er im Monat Ramadan gegen den Feind kämpfen muss und befürchtet, aufgrund des Fastens an Kraft zu verlieren (schwach zu werden) und deswegen nicht auf die erforderliche Weise Jihad machen zu können.[11]
Im Durri’l Muhtar steht folgendes Urteil: „Was übrig bleibt ist Zwang, die Angst zu sterben oder mangelnder Verstand. Sei es aufgrund äußersten Durstes oder Hungers, und der Schlangenbiss[…]“.
Imam Shami Muhammad Amin Ibn Abidin (gest. 1252 n.H.) – möge Allah wohlzufrieden mit ihm sein – hält folgendes fest, während er diesen Text kommentiert: „Wie im Kapitel „Das Verabscheute“ Ikrah (gemeint ist Makruh) „Was übrig bleibt ist Zwang, die…“ dargelegt wurde, wenn jemand zu Aas, Blut oder Schweinefleisch zu essen oder Wein zu trinken, aus einem nicht nötigenden Umstand heraus, wie Haft, Prügel oder Fesseln gezwungen wird, wird die Durchführung dieser Sachen nicht Halal. Aber wenn dieser aus Gründen wie Androhung des Todes, das Abschneiden der Glieder oder heftiger Prügel gezwungen wird, dann werden diese (oben aufgezählten) Handlungen zu tun, Halal. Falls dieser ausharrt und getötet wird, versündigt er sich. Wenn er mit Mitteln des Zwanges zum Unglauben (das Sprechen der Worte des Unglaubens) gezwungen wird, darf er die Worte des Unglaubens unter der Voraussetzung tun, dass sein Herz vom Glauben ganz überzeugt ist. Aber wenn er ausharrt und getötet wird, gewinnt er göttliche Belohnung. So ist es auch bei den übrigen Rechten Allahs. Das Fasten brechen und das Gebet abbrechen, das Wild vom Haram-i scharif töten, im Ikhram töten oder wie jede Sache, dessen Fard über das Buch feststeht[…] Das Versündigen im ersten Fall ist, weil die Verwehrtheit dieser aufgezählten Sachen in einem Zwangslage ausgenommen wurde. Denn die Verwehrtheit dieser ist nicht aufgehoben, es wurde lediglich die Berechtigung erteilt, dass lediglich die Sünde dafür hinfällig wird. Deswegen unterschied der Autor vom Werk BAHIR, hier von Badayi überliefert, zwischen dem gezwungenermaßen erfolgten Fastenbrechen eines kranken Fastenden auf der Reise und dem gesunden Ortsansässigen. Er sagte: „Wenn der erste diese Sache nicht macht und getötet wird, versündigt er sich. Und der Zweite hingegen wird kein Sündiger.“ „Die Angst zu sterben…“ wie eine Djariyya die vom Arbeiten erschöpft ist und um ihr Leben fürchtet, wenn sie fasten würde. Wenn eine Person, die von der Regierung vertragsmäßig in heißen Tagen in einer sehr eiligen Sache beschäftigt wird befürchtet, wegen des Fastens sterben zu können oder Schaden am Verstand nehmen zu können, verhält es sich bei ihr wie bei einer Djariyya. So wie es im Hulasa erklärt wurde, darf ein Frontkämpfer auf das Fasten verzichten, wenn er hundertprozentig weiß, dass er im Monat Ramadan gegen den Feind kämpfen wird und Schwäche (wegen des Fastens) erleiden wird. Nahir „Und der Schlangenbiss“, meint dass wenn jemand von einer Schlange gebissen wurde, er nach einem nützlichem Heilmittel verlangen darf.[12]
Auch jemand, der wegen Hunger oder Durst zu sterben oder den Verstand zu verlieren befürchtet, darf sein Fasten (in Anlehnung an die Erfahrung, das offene Kennzeichen der Krankheit oder einen muslimischen Arzt) brechen. Später holt er es dann nach. Auch jemand, der wegen seiner Arbeit erschöpf ist und im Falle des Fastens zugrunde zu gehen befürchtet, kann IFTAR machen. Das gleiche Urteil gilt auch für über die Djariyya, die sich in der gleichen Lage befinden. Auch die Person, die vom Kalifen oder Chef in heißen Tagen zur Arbeit entsandt wird, darf ihr Fasten brechen, wenn sie die Befürchtung hat daran zu sterben oder den Verstand zu verlieren. So steht es auch im Fathû’l Qadir. Doch muss die Befürchtung des Todes auf einem ernsten Fundament fußen, nicht auf Wahnvorstellungen. Abgesehen davon ist das Nachholen des gleichen Fastens, sobald diese Befürchtung vorbei ist, eine Pflicht (Fard). Die Gelehrten haben sich darin geeinigt, dass die schwere Arbeit im Monat Ramadan Verpönt (Makruh) ist – auf der Grundlage, weil es ein Hindernis für das Fasten ist.
[1] Al-Hidayah Fi Sharh Bidayat al-Mubtadi, 1:126
[2] Ibn al-Human: Fath al-Qadir, 2:79
[3] Radd al-Muhtar alaa al-Dur al-Mukhtar, 4:320
[4] Al-Hidayah Fi Sharh Bidayat al-Mubtadi, 1:127
[5] 1:207
[6] 4:338
[7] 1:207
[8] Die Blutung aus der Scheide bei einem Gesunden Mädchen die ihr neuntes Lebensjahr vollendet hat; oder die Blutung bei einer Frau, die ihre Monatsblutung mindestens 15 Tage hinter sich hat, genannt
[9] Die Blutung bei einer Frau, die nach dem Gebären eintritt
[10] Ibn al-Human: Fath al-Qadir, 1:114
[11] Fatawa al-Hindiyya, 1:208
[12] Radd al-Muhtar alaa al-Dur al-Mukhtar, 4:337f
Fehler, die im Ramadan begangen werden
Fehler, die im Ramadan begangen werden
Es ist verständlich, dass wir viele Muslime sehen, die im Westen leben, welche viele Fehler im Bezug auf ihre rituellen Handlungen und Durchführungen begehen, da sie in einer Umgebung des Kufrs aufgewachsen sind und ihr gelebt und gelernt haben. Trauriger weise geben viele Muslime nicht mehr das Wohlgefallen Allahs denn Vorrang, sondern sind oft beschäftigt mit Arbeit, Studium (Dunya), Fernsehen und Schlafen; sie lassen keine Zeit übrig, die Dawah weiter zu tragen (nicht-Muslime zum Islam einzuladen), oder einfach nur ihren großartigen, besonderen und einzigartigen Weg des Lebens zu studieren. Deswegen liegt es in unserem Interesse, auf bestimmte Vorstellungen, Missverständnisse, und Fehler aufmerksam zu machen, die unter der muslimischen Ummah auftreten.
Es ist nicht notwendig für jede einzelne Person auf der Erde den Mond von Ramadhan zu sichten (was unmöglich ist), und auch ist es nicht erlaubt der Neueinführung (Bid’ah) der saudischen Regierung zu folgen, die behaupten, dass jedes einzelne Land seine eigene Mondsichtung hat. Entsprechend der Shari’a, beginnt der Monat Ramadhan, wenn der Mond gesichtet wurde, und nicht, was die Mehrheit der saudischen Regierung behauptet.
Durch die Beobachtung und ein Studium der Situation der Muslime, die in England leben, wurden folgende Fehler der Imame gesehen (siehe weiter unten). All diese Irrtümer und Fehler müssen behoben und korrigiert werden, damit wir genaustens unsere Pflichten erfüllen, und unseren Gehorsam gegenüber Allah (swt) vervollständigen können. Wahrlich, wenn wir in unserem größten Aufwand verfehlen, Allah (swt) zufrieden zu stellen, so könnte das dazu führen, dass unsere Taten gar aufgehoben oder nicht angenommen werden.
Fehltritte des Imams im Gebet
1. Das schnelle Rezitieren des Quran
Die meisten Imame haben ein falsches Verständnis im Bezug auf die Ahkaam des Taraweeh und über Ramadhan. Einer der ersten Fehltritte dieser Imame ist, dass sie den Qur’an in einem schnellen Tempo rezitieren, in einer Art, wo sich der Musalli (derjenige, der betet), komplett die Möglichkeit verliert, Khushuu’ (Demut) und Ruhe in seinem Salah zu haben; und das nur, damit man das Salah schnell beenden kann, sodass die Leute früh nach Hause gehen können.
Dies zerstört das Bild von einem Gebet mit Konzentration, Ruhe, Khushuu’, was Dinge sind, nach denen man im jedem Gebet suchen sollte; ganz abgesehen davon, richtet sich dies komplett gegen die Lehren des Gesandten Muhammads (saws) und seine Gefährten.
2. Überschreitungen in der Duaa
Ein anderer Fehlschritt der Imame ist, dass sie in ihren Du’aas überschreiten und sie ausdehnen, jenseits dessen, was der Gesandte Muhammad (saws) und seine Gefährten gewöhnlich taten. Der Prophet (saws) dehnte niemals seine Du’aas aus und machte auch nicht kontinuierlich Du’aa al-Qunoot.
3. Das Beenden des Qurans
Es gibt keinen Beweis für die Aussagen der Imame, die behaupten, dass man einmal den Quran während den Monat Ramadhan in den Taraweeh-Gebeten durchgegangen sein muss. Das gibt es nicht in der Shari’ah und das Ergebnis ist, dass sich die Imame im Salah beeilen und die Rezitation verzerren, damit sie den Quran so schnell wie möglich abschließen können.
4. Der Sunnah ausweichen
Die Imame weichen von der Sunnah des Gesandten Muhammad (saws) ab (heilige Traditionen), während sie mehr als 8 Rakah Taraweeh beten, oder gar das Witr Salah wie das Salaat ul-Maghrib verrichten. Es wurde überliefert, dass der Gesandte Muhammad (saws) gewöhnlich 8 Rakah Taraweeh betete, gefolgt von 2 Rakah Witr, und dann noch mal 1 Rakah Witr. Der Beweis, dass man Salaat ul-Witr nicht so wie Maghrib (d.h. in einem Salah 3 Rakah) verrichtet, ist der Hadith des Gesandten Muhammad (saws), wo er sagte:
„Betet das Witr nicht wie Maghrib“ (At-Tabaraani)
Es gibt keinen Beweis, der besagt, dass wir 20 Rakah Taraweeh beten sollen, abgesehen von einem da’if (schwachen) Hadith, welches ’Umar ibn al-Khattab nachgesagt wird. Der Prophet (saws) betete 8 Rakah in Jama’a (Gemeinschaft) und manchmal alleine, ohne es in die Länge zu ziehen, sich zu hetzen, ohne irgendeine Erschwernis zu bilden oder eine der Ahkaam (göttlichen Regeln) der Rezitation zu zerstören, in was die meisten Imame heut zu Tage nachlässig sind.
5. Sie sollten die Leute ermahnen und beratschlagen
Anstelle, dass man nach jeder 4. Rakah des Salah pausiert, um Geld für die sogenannte „Masjid“ zu sammeln, sollten die Imame lieber die Menschen von Zeit zu Zeit beraten (vor oder nach dem Taraweeh), da Ramadhan eine gute Möglichkeit für Dawah und Ermahnung ist.
Fehltritte unter den Menschen
1. Von der einen zur anderen Masjid springen
Einige Muslime haben die sehr schlechte Angewohnheit, von Masjid zu Masjid zu springen und von Ort zu Ort zu reisen, um die beste Qur’anrezitation zu finden und die besten Qurraa’ (Plural von Qaari’ = Rezitator). Die Muslime sollten diese schlechte Angewohnheit unterlassen, da der Gesandte Muhammad (saws) sagte:
„Betet in der Masjid, die euch am nächsten ist, und springt nicht von Masjid zu Masjid“ (At-Tabaraani)
2. Lautes Weinen und Aufschreien im Gebet
Es gibt einige Leute, die ihre Stimmen erheben, laut Aufschreien oder sehr laut weinen in ihrem Salah. Diese Art ist eine Übertreibung und nicht von der Sunnah und könnte sogar zu Ar-Riyaah (Augendienerei) führen, was eine Form von Shirk asghar (kleine Abtrünnigkeit)ist. Es wurde vom Gesandten Muhammad (saws) überliefert, dass er Aziiz in seinem Salah hatte, d.h. er hielt seine Tränen zurück so gut es ging und wurde nicht laut dabei. Wie auch immer, wenn eine Person aufrichtig vom Weinen erfasst wird, so ist dies natürlich eine komplett andere Situation.
3. Von dem Berührt sein, was die Leute sagen, aber nicht von dem, was Allah (swt) sagt
Viele Menschen sind mehr von dem betroffen, was andere Leute über sie sagen oder denken könnten, als das, was Allah (swt) zu ihnen sagt. Sie bevorzugen es bei der abartigen Mehrheit zu stehen, um gelobt zu werden und nicht ihre Gemeinde zu verärgern, und sind nicht im geringsten darüber besorgt, dass sie Allah während diesem ganzen Prozess verärgern. Allah (swt) informiert uns im Qur’an wie wir eine rituelle Furcht in unseren Gebeten haben sollten, damit wir keine Herzen haben, die so hart wie Berge sind:
“Wenn wir diesen Quran auf einen Berg hinabsendeten, würdest du ihn wahrlich aus Furcht vor Allah demütig werden und sich spalten sehen..” (al-Hashr, 59: 21)
4. Vorsätzlich das Suhoor (Sehri) verpassen
Viele Menschen verpassen vorsätzlich das Suhoor, weil sie nicht ihren Schlaf unterbrechen wollen. Dieses Verhalten ist besonders bekannt unter denjenigen, die nicht „praktizieren“, da sie auch nicht über das Salaat ul-Fadjr besorgt sind und auch nicht vom Segen des Sehri-Essens profitieren wollen. Daher essen sie so viel sie können nach ‘Ishaa und gehen dann schlafen, stehen für ihre Arbeit wieder auf, aber nicht für Fadjr. Der Gesandte Muhammad (saws) ermutigte die Muslime zum Suhoor aufzustehen, damit wir uns von den Kuffar unterscheiden. Er (saws) sagte:
„Der Unterschied zwischen unserem Fasten und dem Fasten der Leute der Schrift (Juden und Christen) ist Suhoor (die Speise kurz vor der Morgendämmerung)“ (Riyaad us-Salihiin, #1232)
5. Vorsätzliches Verzögern des Fastenbrechens
Ein anderere Abtrünnigkeit unter den Leuten ist es, dass sie vortäuschen, sie hätten besonders viel Taqwah (Furcht vor Allah) und verzögern mit Absicht ihr Fastenbrechen. Der Gesandte Muhammad (saws) sagte:
„Allah, Der Allerhöchste sagt: „Je schneller ein Diener dabei ist das Fasten zu brechen, desto lieber ist er Mir.” (At-Tirmidhi, Kapitel 13, Hadith #696)
6. Absichtlich zu spät zum Salah kommen
Es gibt einige Leute, die absichtlich verzögern beim Salah teilzunehmen, während sie tratschen und sich noch unterhalten, bis der Imam Rukoo’ macht. Dies lässt ihn den ersten Takbir des Imams verpassen, und daher wird er auch den meisten Lohn des Salahs verpassen. Ebenfalls ist dies auch ein Zeichen, dass diese Person Allah nicht aus Liebe oder Furcht anbetet, und einfach nur deswegen betet, damit ihn die Leute loben, oder um es einfach hinter sich zu bringen.
7. Während dem Salah auf den Qur’an schauen
Auf den Qur’an zu schauen im Gebet, während der Imam rezitiert, ist ebenso eine große Abtrünnigkeit unter den Muslimen und wird ebenso zu anderen Fehlern und schlechten Angewohnheiten führen, wie zum Beispiel um sich her schauen, mit der Armbanduhr oder dem Handy spielen und dauerndem herumzappeln. Und wieder wird dies den Gedanken Khushoo’ im Salah zu gewinnen zerstören, und könnte ebenso auch zu ar-Riyaa’ (Augendienerei) führen.
8. Das Salah nach nur zwei, vier, oder sechs Rakah verlassen
Dies ist ein anderer Fehltritt; die Güte und die Frucht des Gebets ist es, mit dem Imam zu beten, bis er es beendet.
Der Prophet (saws) hat gesagt:
„Wer auch immer mit dem Imam steht und mit ihm betet, bis er es beendet, so wird das Qiyaam ul-Layl für ihn verzeichnet.“
9. Zu viel während dem Iftar essen
Zuviel während dem Iftar zu essen, bis zu einem Punkt, wo jemand nicht mehr aufstehen und beten kann, oder zu viel aufstoßen muss, ist ein weiterer Fehltritt under vielen Muslimen. Anstatt dass sie ein einfaches Iftar haben, haben sie sich ein 3-Gänge-Menü vorbereitet, damit sie all das nachholen können, was sie tagsüber verpasst haben. Es ist besser dein Fasten mit ein paar Datteln und Wasser zu brechen und dann mit dem Essen fortsetzen, nachdem man Maghrib gebetet hat, so wie der Gesandte Allahs (saws) sagte:
„Wenn einer von euch das Fasten bricht, so lasst es ihn mit Dattel brechen, wenn er keine hat, dann lasst ihn mit Wasser brechen, da es rein ist.“ (Sunnan Ibn Maajah, Buch des Fastens #1699)
10. Überschreitungen unter den Schwestern
1. Parfümiert zur Masjid gehen
Frauen gehen in die Masjid während sie sich „aufbrezeln“ (auffällig bunte Farben und Schmuck) und während sie Parfüm tragen. Das ist eine große Sünde und Abtrünnigkeit unter den Frauen, wie der Prophet (saws) sagte:
„Jede Frau, die parfümiert an Leuten vorbei geht, damit sie ihren Geruch wahrnehmen könnten, ist so, als hätte sie Unzucht begangen.“ (Musnad al-Imam Ahmad)
Die muslimische Frau ist verpflichtet, sich vollständig zu bedecken, und muss es vermeiden durch das Schmücken ihres Khimar und Jilbab aufzufallen. (Muster, goldene Verzierungen und durchsichtige Stoffe, leuchtende Farben, CK, YSL und andere verfälschte Khimaars) beim Tragen von Parfüm und dem verschönern oder erweichen ihrer Stimme.
2. Alleine im Minicar oder Taxi zur Moschee fahren
Für Schwestern ist es verboten, alleine in die Masjid oder zu irgendeinem anderen Ort zu gehen, und sowieso nicht mit einem fremden Mann in einem Taxi oder Minicar, und diese Sünde muss sofort unterlassen werden!
3. Kinder zu Hause lassen, während sie etwas tun, was ihren Deen beeinflussen wird
Lasst nicht eure Kinder alleine, während sie TV schauen, Musik hören, oder schlechte Freunde treffen. Dies ist etwas, was viele muslimische Frauen tun, nur damit sie etwas empfohlenes machen können, unterlassen sie ihre eigene Pflicht. Allah (swt) sagt:
„O ihr, die ihr glaubt, rettet euch und die Euren vor einem Feuer, dessen Brennstoff Menschen und Steine sind, worüber strenge, gewaltige Engel gesetzt sind, die Allah nicht ungehorsam sind in dem, was Er ihnen befiehlt, und die alles vollbringen, was ihnen befohlen wird.“ (at-Tahrim, 66:6)
Rettet eure Kinder, indem ihr sie nicht auf Schulen und Institutionen der Kuffar schickt, während ihr sie nicht daran hindert, Munkar im TV zu schauen, Musik zu hören, den Gesetzen der Kuffar zu gehorchen und Sympathie für sie zu haben, etc.
4. Die Kinder nicht unter Kontrolle haben
Die Schwestern, die ihre Kinder mit zur Masjid nehmen, sollten ihre Kinder so gut es geht unter Kontrolle halten, und müssen sie davon abhalten, andere Musalliin (Menschen im Gebet) zu stören. Viele Leute glauben, sie könnten ihre Kinder wild herumrennen lassen, ohne dass sie (die Eltern), sich erinnern, dass sie für das verantwortlich sind, was ihre Kinder tun.
5. Tratschen und Plaudern während der Zeit des Salah
Während der Zeit des Salaah, sollten es die Schwestern vermeiden zu tratschen, lästern oder zu plaudern, da es sowieso nicht erlaubt ist, und das Salaah von anderen stören wird.
6. Das Verzögern, die Moschee zu verlassen
Schwestern sollten aufhören, große Entfernungen zwischen sich liegen zu lassen, und die Masjid so schnell es geht zu verlassen, damit die Männer ihr Salah beenden können; anstelle draußen spät herum zu lungern und miteinander zu tratschen. Sie sollten es ebenso vermeiden, unnötigerweise zu den Marktplätzen zu gehen, da diese Plätze die meist gehassten Orte sind in den Augen Allahs (swt)
7. Ihr Pflichten während sie ihre Periode haben zu unterlassen
Die muslimische Frau hat die Genehmigung, nicht zu beten und fasten, während sie ihre Periode hat, aber sie hat nicht die Befugnis, all ihre Pflichten und gute Taten zu unterlassen, wie z.B. Dawah, Duaa zu machen und den Deen zu studieren.
Eine Nasheeha (Ratschlag)
Wir rufen alle Muslime dazu auf, Allah (swt) zu fürchten, und alles Fehlverhalten zu unterlassen, und nicht eure Belohnung zu verlieren, indem ihr alles einstellt, was oben erläutert wurde. Erinnert euch an das Hadith des Gesandten Muhammad (saws), wo er sagte:
„Es wird welche in meiner Ummah geben, die mit guten Taten kommen werden, die entsprechend der Größe des Berges von Yemen sein werden, und Allah wird sie allesamt vernichten. Sie sind eure Brüder (Muslime) und sie sind von euch. Sie bleiben die ganze Nacht lang wach, wie auch ihr wach bleibt, aber wenn sie alleine sind, machen sie alles, was Allah verboten hat.“
Und er (saws) sagte ebenso:
„Es könnte jemanden geben, der den ganzen Tag lang fastet, aber nichts davon hat, außer Hunger, und es könnte eine Person geben, die steht (im Gebet, die ganze Nacht) und nichts davon gewinnt, außer Schlaflosigkeit (Sunnan Ibn Maajah, Buch des Fastens, #1690)
Daher, liebe Brüder und Schwestern, lasst uns unsere Pflichten und Verantwortungen erfüllen und gemeinsam für das Kalifat mit Ahl us-Sunnah wal-Jamaa’ah arbeiten, sodass wir uns davor schützen können, in einem Status der Jahiliyyah (Kufr und Unwissenheit) zu sterben, und wir haben keine Entschuldigung unter einem Kufr-Regim zu leben. Lernt was Shirk und was Kufr bedeutet, damit ihr euch fernhalten könnt vom Zorn Allahs, lasst nicht all eure guten Taten verloren gehen und euer Fasten wird angenommen werden insha’Allah.
Ohne das Kalifat (islamischer Staat), wird es immer Korruption, Unterdrückung und Spaltung geben.
Wir erwarten den Monat Ramadan, bereitet euch vor!
PDF downloaden:>> Fragen zum Fasten im Ramadan
Bald heisst es wieder:Ramadhan welcome! Daher hier der link vom letzten Jahr was ich gesammelt habe: http://muqatilah.jimdo.com/ramadhan-1431/

Der Monat Radschab ist der Monat des Pflanzenanbaus.
Im Scha´baan werden die Pflanzen bewässert.
Und im Monat Ramadan werden die Pflanzen geerntet.
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Das Gleichnis von Radschab ist das eines Windes,
und das Gleichnis von Scha´baan ist das einer Wolke,
und das Gleichnis von Ramadan ist das des Regens.
Wer im Radschab nicht sät und einpflanzt,
und im Scha´baan nicht bewässert,
Wie will dieser dann im Ramadan ernten?
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اللهم بارك لنا في رجب وشعبان وبلغنا رمضان
Viele nehmen sich vor, im Ramadan die Pflichthandlungen demütiger zu verrichten und die freiwilligen Gottesdienste zu vermehren, doch schaffen es die wenigsten, dieses Vorhaben umzusetzen. Dies deswegen, weil sie nicht an diesen Zustand gewöhnt sind, und ihre Energie somit nur von kurzer Dauer ist.
Deshalb sollte man sich schon im Rajab und im Scha´baan bewusst machen,
welcher Monat bevorsteht und sich angemessen darauf vorbereiten, damit man in diesem Monat standhaft im Gottesdienst ausdauern kann.
Zur Vorbereitung auf Ramadan gehört im Scha´baan vermehrt zu fasten, damit man sich an das Fasten gewöhnt und dieses im Ramadan erleichtert wird.
So sollte man -wie der Gelehrte Ibn-Radschab sagte- im Scha´baan schon jene Gottesdienste regelmäßig durchführen, die im Fastenmonat praktiziert werden (neben dem Fasten z.B. vermehrt Qur´an lesen etc.), damit man sich in diese Handlungsweisen einlebt und es im Ramadan leichter fällt, diese durchgehend zu praktizieren.
Sodann wirst du den Ramadan als etwas Besonderes erfahren und die Gottesdienste nicht als Belastung, sondern als Erholung, Genuss und Bereicherung deiner Seele empfinden und du wirst mehr in der Lage sein, der Besonderheit von Ramadan über den ganzen Monat hinweg Rechnung zu tragen, und nicht nur an einigen Tagen.
Zur praktischen Vorbereitung auf diesen Monat gehört auch, zeitaufwändige Angelegenheiten in Bezug auf Haushalt, Schule, Beruf und dergleichen bereits vor Ramadan auszuführen – soweit es möglich ist-, um sich in ihm mehr der ´Ibadah widmen zu können.
Es ist wichtig, dass du im Ramadan Überblick über deinen Tagesablauf hast, dementsprechend deine Zeit sinnvoll einsetzt und nicht mit unwichtigen Dingen vergeudest, was dazu führen könnte, dass dieser wertvolle Monat an dir vorbeizieht, ohne dass du Anteil an seinen Vorzügen haben konntest.
Beginne damit, dich gegenüber deinem Herrn reumütig zu zeigen und bitte IHN um die Vergebung deiner Sünden. Es ist zwar das ganze Jahr über notwendig für dich, dass du deine Sünden bereust; doch ist Reue vor Ramadan besonders wichtig, weil du diesen Monat in Gehorsamkeit gegenüber ALLAH ta´ala verbringen willst und ihn (Ramadan) daher in einem Zustand der Reinheit (von den Sünden) begegnen möchtest.
Und bitte ALLAH ta´ala darum, dass ER ta´ala dich diesen besonderen Monat in dem besten Zustand – in Bezug auf den Iman und die Gesundheit – erreichen lässt und dich darin unterstützt, diese wertvolle Zeit zu nutzen und ER ta´ala deine `Ibadah annimmt. Denn wisse: womit der Muslim sich im Ramadan am meisten beschäftigen sollte ist – neben dem Fasten- die freiwilligen Gottesdienste
zu vermehren. So sei dir bewusst, dass sich das wirkliche Alter des Menschen nicht an seinen Lebensjahren messen lässt, sondern an der Zeit, die er in ´Ibadah verbrachte.
Ramadan ist einer der wichtigsten Monate und trägt viele Vorzüge und Weisheiten mit sich. Er ist ein Monat, dessen Fasten eine Säule im Islam darstellt. So ordnete ALLAH ta´ala den Gläubigen an, diesen Monat fastend zu verbringen, DER im Ramadan zahlreiche Fastende vom Höllenfeuer befreit und die Belohnung ihrer guten Taten erhöht.
Zudem werden in diesem Monat die Tore der Hölle verschlossen und die Tore des Paradieses geöffnet. Auch erhört ALLAH ta´ala im Ramadan vermehrt die Bittgebete der Fastenden und vergibt ihnen zahlreich. Ebenso gibt es im Ramadan die „Laylat-ul-Qadr“, eine Nacht, die besser ist, als tausend Monate: wem diese Nacht entgeht, dem ist viel Gutes entgangen!
Somit ist Ramadan ein Monat, in dem ALLAH ta´ala sich gegenüber SEINEN Dienern in einem besonderen Maße großzügig erweist. Dessen solltest du dir bewusst sein, damit du dich auf diesen großartigen Monat angemessen vorbereitest und deine Bemühungen im Ramadan vermehren und Anteil an seinen Vorzügen haben kannst.
Sei also fest entschlossen, diesen Ramadan anders zu verbringen und sei äußerst bemüht darin, diese Zeit auszunutzen.
Damit du dir die Wichtigkeit dieses Monates ständig vergegenwärtigen kannst, ist es empfehlenswert, sich Wissen über die Vorschriften und über die Vorzüge des Fastens anzueignen. So ist es sinnvoll, die Unterrichtsangebote in den Moscheen wahrzunehmen und sich der Literatur zu diesem Themenbereich zu widmen. Erinnere auch deine Familienmitglieder und Geschwister an die Besonderheiten und Vorzüge dieses Monates und des Fastens, sodass Ihr euch gegenseitig darin unterstützen könnt, diesen Monat mit viel Ausdauer, Geduld und Iman zu verbringen.
Möge ALLAH ta´ala uns dazu verhelfen, uns angemessen auf diesen großartigen Monat vorzubereiten und möge ER ta´ala uns darin unterstützen, in diesem Monat im Gottesdienst standhaft zu sein. AMIN!
Die Regeln des Fastens für Frauen
irgendjemandem zu erzählen, und deshalb nicht fastet, muss bereuen und die Tage nachholen, die sie verpasst hat, ebenso muss sie, wenn der folgende Ramadân kommt und sie diese Tage immer noch nicht nachgeholt hat, für jeden Tag eine arme Person speisen, als eine Tat der Sühne für das Aufschieben ihres Fastens. Ihr Fall ist ähnlich dem einer Frau, die die Tage ihrer Periode aus Schüchternheit fastet, und diese später nicht nachholt.
Wenn eine Frau nicht genau weiß, wie viele Tage sie verpasst hat, sollte sie fasten, bis sie ganz sicher ist, dass sie die Tage nachgeholt hat, die sie vom letzten Ramadân verpasst und nicht nachgeholt hatte, und für jeden Tag die Sühne für das Aufschieben entrichten. Sie kann dies zur gleichen Zeit des Fastens tun oder getrennt, je nachdem, was sie im Stande ist zu tun.
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2) Eine Frau darf nicht ohne die Erlaubnis ihres Mannes fasten, wenn er anwesend ist – außer während des Ramadân – aber wenn er verreist, dann macht es nichts.
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3) Wenn eine menstruierende Frau die weiße Substanz sieht – die von der Gebärmutter ausgeschieden wird, wenn die Periode vorbei ist – durch die eine Frau weiß, dass sie jetzt tâhir (rein) geworden ist, sollte sie eine Nacht zuvor die Absicht fassen, zu fasten, und es tun. Wenn sie keine Zeit hat, in der sie weiß, dass sie tâhir ist, sollte sie ein Stück Baumwolle oder etwas Ähnliches einführen, und wenn es sauber herauskommt, muss sie fasten, und wenn sie wieder zu bluten anfängt, muss sie aufhören zu fasten, egal, ob das Blut fließt oder ob es nur Flecken sind, da es das Fasten bricht, solange es innerhalb der Zeit der Periode kommt. (Fatâwa al-Lajnah al-Dâ’imah, 10/154)
Wenn die Einstellung der Blutung bis zum Maghrib anhält, und sie mit der Absicht in der Nacht vorher gefastet hat, dann ist ihr Fasten gültig. Wenn eine Frau die Bewegung des Menstruationsbluts in sich spürt, es aber nicht herauskommt, bis die Sonne untergegangen ist, dann ist ihr Fasten gültig, und sie muss den Tag später nicht nachholen. Wenn die Periode der Frau oder die postnatale Blutung während der Nacht aufhört, und sie zu fasten beabsichtigt, aber die Morgendämmerung kommt, bevor sie Ghusl vollziehen konnte, ist ihr Fasten gemäß allen Gelehrten gültig. (Al-Fath, 4/148)
4) Wenn eine Frau weiß, dass ihre Periode morgen kommen wird, muss sie ihre Absicht immer noch beibehalten und mit dem Fasten fortfahren; sie darf ihr Fasten nicht brechen, bis sie wirklich das Blut sieht.
5) Es ist für eine menstruierende Frau besser, natürlich zu bleiben und zu akzeptieren, was Allâh ihr verordnet hat, und kein Medikament zu nehmen, um ihre Blutung zu unterdrücken. Sie sollte mit dem zufrieden sein, was Allâh von ihr akzeptiert, indem sie das Fasten während ihrer Periode bricht und diese Tage später nachholt. Dies ist, wie die Mütter der Gläubigen und die Frauen der Salaf waren. (Fatâwa al-Lajnah al-Dâ’imah, 10/151). Außerdem gibt es medizinische Beweise, die bestätigen, dass viele dieser
Dinge, die zum Unterdrücken der Blutung benutzt werden, in Wirklichkeit schädlich sind, und viele Frauen litten unter einer unregelmäßigen Periode aufgrund der Einnahme dieser Medikamente. Wenn eine Frau dies dennoch tut und etwas einnimmt, um die Blutung zu stoppen, und dann fastet, dann ist dies okay.
6) Istihâdah (die vaginale nicht-menstruelle Blutung) hat keinen Einfluss auf die Gültigkeit des Fastens.
7) Wenn eine schwangere Frau eine Fehlgeburt hat und der Fötus geformt ist oder einen wahrnehmbaren Umriss irgendeines Körperteils hat, wie ein Kopf oder eine Hand, dann ist ihr Blut Nifâs; wenn sie jedoch etwas ausscheidet, das wie ein Blutklumpen (‘Alaq) oder ein gekautes Stück Fleisch aussieht, das keine erkennbaren menschlichen Eigenschaften hat, dann ist ihre Blutung Istihâdah und sie muss fasten, wenn sie dazu fähig ist, andernfalls darf sie ihr Fasten brechen und es später nachholen. (Fatâwa al-Lajnah al-Dâ’imah, 10/224). Sobald sie rein wird, nachdem sie eine Operation gehabt hat, um die Gebärmutter zu reinigen (D&C), muss sie fasten. Die Gelehrten gaben an, dass man annimmt, dass der Embryo nach 80 Tagen Schwangerschaft beginnt, Gestalt anzunehmen.
Wenn eine Frau schon vor vierzig Tagen vom Nifâs rein wird, muss sie Ghusl verrichten und fasten, damit sie beten kann. (Al-Mughni ma’a al-Sharh al-Kabîr, 1/360). Wenn die Blutung innerhalb von vierzig Tagen nach der Geburt wieder anfängt, muss sie aufhören zu fasten, weil dies noch Nifâs ist. Wenn die Blutung nach dem vierzigsten Tag anhält, muss sie zu fasten beabsichtigen und Ghusl verrichten (gemäß der Mehrheit der Gelehrten), und jede Blutung außerhalb des vierzigsten Tages wird als Istihâdah (nichtmenstruelle Blutung) betrachtet – außer wenn es mit der üblichen Zeit ihrer Periode zusammenfällt, in welchem Fall es Hayd (Menstruationsblut) ist. Wenn eine stillende Frau während des Tages fastet und nachts einen Blutfleck sieht, obwohl sie während des Tages sauber war, ist ihr Fasten noch gültig. (Fatâwa al-Lajnah al-Dâ’imah, 10/150)
8) Gemäß der korrektesten Meinung wird eine Frau, die schwanger ist oder stillt, ähnlich betrachtet wie jemand, der krank ist, demnach ist es ihr nicht erlaubt, zu fasten, und sie muss nur die Tage nachholen, die sie verpasste, falls sie um sich selbst oder um ihr Kind fürchtet. Der Prophet (Frieden und Segen Allâhs seien auf ihm) sagte: „Allâh hat die Verpflichtung des Fastens und eines Teils des Gebets für den Reisenden aufgehoben, und Er hat die Verpflichtung des Fastens für die schwangere und stillende Frau aufgehoben.“ (Berichtet von al-Tirmidhi, 3/85; er sagte, (es ist ein) hasan Hadîth). Wenn eine schwangere Frau fastet und etwas Blut entdeckt, ist ihr Fasten immer noch gültig; dies beeinflusst ihr Fasten in keiner Weise. (Fatâwa al-Lajnah al-Dâ’imah, 10/225).
9) Im Fall einer Frau, die fasten muss, wenn ihr Mann tagsüber im Ramadân mit ihrer Zustimmung Verkehr mit ihr hat, dann gilt das Urteil, das für ihn gilt, auch für sie. Wenn er sie jedoch zwingt, dies zu tun, soll sie ihr Bestes tun, sich dagegen zu wehren, und sie muss keine Sühne entrichten. Ibn ‘Aqîl (möge Allâh barmherzig mit ihm sein) sagte: „Im Fall eines Mannes, der mit seiner Frau im Ramadân tagsüber Verkehr hat, während sie schläft, so muss sie keine Sühne entrichten.“ Aber um auf der sicheren Seite zu sein, sollte sie das Fasten später nachholen. (Sheikh Al-Islam Ibn Taymiyah (möge Allâh barmherzig mit ihm sein) war der Meinung, dass dies ihr Fasten keinesfalls ungültig macht).
Eine Frau, die weiß, dass sich ihr Mann nicht beherrschen kann, sollte sich von ihm fernhalten und sich im Ramadân tagsüber nicht schmücken. Frauen müssen die Fastentage nachholen, die sie während des Ramadân verpassen, selbst ohne die Kenntnis ihrer Ehemänner. Es ist für eine Frau keine Bedingung für ein Pflichtfasten, die Erlaubnis ihres Mannes zu haben. Wenn eine Frau anfängt, ein Pflichtfasten zu befolgen, ist es ihr nicht erlaubt, es zu brechen, es sei denn, sie hat einen legitimen Grund. Ihrem Mann ist es nicht erlaubt, ihr zu befehlen, ihr Fasten zu brechen, wenn sie einen Tag nachholt, den sie verpasst hat; ihm ist es nicht erlaubt, Verkehr mit ihr zu haben, wenn sie ein verpasstes Fasten nachholt, und ihr ist es nicht erlaubt, ihm in dieser Hinsicht zu gehorchen. (Fatâwa al-Lajnah al-Da’imah, 10/353).
Im Fall des freiwilligen Fastens ist es einer Frau nicht erlaubt, ohne die Erlaubnis ihres Mannes ein nicht-obligatorisches Fasten zu beginnen, wenn ihr Mann anwesend ist, wegen des Hadîth, der von Abu Hurayrah (möge Allâh mit ihm zufrieden sein) berichtet wurde, laut dem der Prophet (Frieden und Segen Allâhs seien auf ihm) sagte: „Keine Frau darf fasten, wenn ihr Mann anwesend ist, außer mit seiner Erlaubnis.“ (Berichtet von al-Bukhâri, 4793).
Quelle: (aus “70 Angelegenheiten des Fastens”) entdeckt in einem Islam-Forum















