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Ibn al-Qayyim ~ al-Wabil al-Sayyib ~ Die fünf Stufen des Gebetes
Ibnul-Qayyim sagte:
Und die Menschheit, ist im Bezug zur Verrichtung des Gebetes, in 5 Stufen einzuteilen:
Die Erste: Die Stufe dessen, der nachlässig ist und seiner Seele unrecht tut: Er ist derjenige, der sein Wudoo , die Gebetszeiten im Rahmen ihrer gesetzten Fristen und die Einbeziehung der wesentlichen Säulen vernachlässigt.
Die Zweite: Derjenige, der darauf achtet seine Gebete zur richtigen Zeit und im Rahmen ihrer gesetzten Fristen zu erfüllen, der die wesentlichen Säulen erfüllt und sein Wudoo mit Sorgfalt verrichtet. Allerdings geht sein Streben dadurch verloren, dass er Einflüsterungen in seinem Gebet hat. So wird er von Gedanken und Ideen abgelenkt.
Die Dritte: Derjenige, der darauf achtet seine Gebete im Rahmen ihrer gesetzten Fristen zu erfüllen, der die wesentlichen Säulen erfüllt und sich bemüht die Einflüsterungen, Gedanken und Ideen zu vertreiben. Er ist beschäftigt mit dem Kampf gegen den Feind (Shaitan), so das er nichts aus dem Gebets stehlen kann. Aufgrund dessen ist er zweifach beschäftigt, mit dem Gebet und mit dem Jihad.

Die Vierte: Derjenige der im Gebet steht, die Rechte (des Gebets) sowie seine wesentlichen Säulen vervollständigt und perfektioniert, es im Rahmen seiner gesetzten Fristen verrichtet und sein Herz ist vertieft und überwacht die Wahrung der Rechte und gesetzten Fristen (des Gebetes), so das nichts davon verloren geht. Seine ganze Sorge richtet sich auf die Verrichtung, seine Vollendung und seine Perfektion, ebenso wie es sein soll. Sein Herz ist im Gebet versunken und in Versklavung zu seinem HERRN, dem Allmächtigen.
Die Fünfte: Derjenige, der im Gebet steht, wie der oben genannte. Doch zu Anbeginn, nahm er sein Herz und legte es vor seinen Herrn (عز وجل) und schaut mit seinem Herzen zu Ihm auf, voller Vorfreude, dieses Herz ist erfüllt mit Seiner Liebe und Seiner Kraft, als ob er Allah sehen und (Seine Gegenwart) bezeugen könnte.Die Einflüsterungen Gedanken und Ideen sind verschwunden und die Schleier zwischen ihm und seinem Herrn sind angehoben.Was ist der Unterschied zwischen dieser Person und anderen im Bezug zum Gebet? Es ist besser und größer als das, was zwischen den Himmeln und der Erde ist. Diese Person ist mit ihrem Herrn beschäftigt (عز وجل) und voll zufrieden mit Ihm.
Die erste Stufe wird bestraft werden, die zweite Stufe wird zur Rechenschaft gezogen, die Dritte wird ihre Sünden und Mängel (durch das Gebet) gesühnt haben, die Vierte wird (darüber hinaus) belohnt werden und die Fünfte wird seinem Herrn nahestehen, denn seine Freude und Wonne lag im Gebet. Und wer auch immer sein Gebet zu seiner Freude und Wonne im Diesseits macht, der macht sich auch die Nähe zu seinem Herrn im Diesseits zur Freude und Wonne. Darüber hinaus wird er aber auch ein Vergnügen für die Leute dieser Welt sein, denn wer auch immer Allah zu seinem Vergnügen in dieser Welt macht, für den werden die Leute ebenfalls Freude und Vergnügen empfinden.
Also, auf welcher Stufe bist du?
Auszug aus: Ibn al-Qayyim / al-Wabil al-Sayyib
Unterlassen des Gebets – Scheidung wenn die Ehefrau/ der Ehemann nicht betet?
Urteil ueber Unterlassung des Gebets Teil1
Möge Allah swt. Erleichterung bringen Allahumma amiin. Es wäre sehr angebracht, das man solche Fälle am besten mit einem Shaikh behandelt, da dies eine sehr wichtige Angelegenheit beeinhaltet, wo nicht jeder eine Antwort geben darf. Der Allgemeine Hukm ist bekannt bzgl. ob eine Ehe gültig ist ohne Gebet. Jedoch brauchen immer Spezielle Fälle eine Spezielle Antwort und das bedeutet, das man nicht jeden Hukm auf jeden anwenden kann.
Hier die Fatwa aus der Seite www.hekma.net:
Wenn sie/er mal betet und mal nicht, dann soll er/sie Geduld haben und sich bemühen mit ihr/ihm ernste Versuche (o. fleißige) zu machen, vielleicht wird Allaah ihn zur Hand nehmen, wenn man viel Du’a macht und auch darin drängt.
Dann sollen sie versuchen sich zu bemühen aus solchen Ländern auszuwandern, zu Ländern in denen die Mehrheit der Leute des Islaams angehören.
Wenn sie/er jedoch komplett aufgehört hat zu beten und sich weigert es zu verrichten, dann soll er/sie von ihm die Scheidung verlangen und wenn sie/er sich dessen weigert, dann soll er/sie von ihm den Khul‘ verlangen, damit sie/er nicht unter einem Munaafiq ist, was bekannt als Nifaaq ist (o. was ein Zeichen des Nifaaq ist, o. was bekannt als Zeichen des NIfaaq ist (da sagte er ganz am Ende „Ma’luumun Al-Nifaaq“)
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Frage (Nr. 89722):
Wir leben in einer Gesellschaft, in der das Gebet in einem großen Ausmaß vernachlässigt wird. Ich bin mit dem Gebet aufgewachsen, alles Lob gebührt Allah, doch manchmal war ich nachlässig, wenn ich beispielsweise Dhuhr nicht rechtzeitig betete oder ich holte es zusammen mit `Asr nach. Ich habe außerdem einige Gebete verpasst, ebenso wie meine Frau. Nachdem wir heirateten, hielt dies für eine Weile an, dann entschieden wir uns, bei Allah zu bereuen und jetzt, Dank sei Allah, beten wir regelmäßig und rechtzeitig. Was mich belastet und mir das Gefühl gibt, dass diese Taten nicht belohnt werden, ist die Ansicht einiger Gelehrter wie Scheikh ibn `Uthaymīn und Scheikh ibn Bāz (möge Allah ihnen barmherzig sein), dass derjenige, der aus Faulheit oder Nachlässigkeit nicht betet, ein Kāfir und Apostat ist, wobei sie Beweise aus Qur`ān und Sunnah anführen. Selbst wenn es andere Gelehrte wie Scheikh al-Albāni (möge Allah ihm barmherzig sein) gibt, der sagte, dass es eine kleinere Form des Kufr ist. Obwohl ich denke, dass dies die richtige Meinung ist, fürchte ich, dass ich falsch liegen könnte, und ich möchte der Ansicht von Scheikh ibn `Uthaymīn folgen, sodass ich meinen Zweifeln ein Ende setzen kann, doch dies zieht einige weitere Dinge nach sich, von denen ich einige erfüllen kann und andere nicht. Diese sind die folgenden:
1. Meine Frau und ich müssen Ghusl vollziehen, um dem Islam beizutreten und die Schahādatayn zu äußern. Dies ist etwas, das wir tun können.
2. Wir müssen unseren Ehevertrag erneuern, denn er wird als ungültig betrachtet. Wie können wir dies tun? Benötigen wir einen Wali und zwei Zeugen? Wie kann ich dies dem Vater meiner Frau beibringen und Zeugen bringen? Das wäre für meinen Schwiegervater sehr schwierig und er könnte diese Idee zurückweisen oder für den Rest seines Lebens verärgert sein, sodass ich den Ehevertrag niemals erneuern kann und das Problem wird sich verschlimmern und weiter verschlimmern. Wenn ich der Ansicht von Scheikh al-Albāni (möge Allah ihm barmherzig sein) folge, werde ich dann als unzulänglich betrachtet? Muss ich die verpassten Gebete nachholen, selbst wenn ich nicht weiß, wie viele es sind oder kann ich mehr Sunnah und nāfil Gebete verrichten? Wie sollte ich sie nachholen? Kann ich z. B. das heutige `Asr-Gebet verrichten und dann Fajr, Dhuhr und `Asr für die vergangenen Tage oder sollte ich jedes obligatorische Gebet, das ich verpasst habe, zur Zeit dieses Gebets beten? Bitte ratet mir, möge Allah euch belohnen, denn ich bin sehr verwirrt und es treibt mich schier in den Wahnsinn. Ich möchte nicht, dass meine guten Taten verloren gehen und ich möchte nicht als Kāfir sterben, Allah bewahre mich davor.
Antwort:
Alles Lob gebührt Allah.
Erstens:
Die Meinungsverschiedenheit unter den Gelehrten hinsichtlich des Urteils für denjenigen, der aus Faulheit nicht betet, ist vertretbar. Doch was durch sichere Beweise bestätigt wird, ist, dass eine solche Person ein Kāfir ist. Für weitere Informationen zu diesen Beweisen siehe Frage Nr. 5208.
Zweitens:
Wenn derjenige, der nicht betet, bereut und dann betet, so ist er zum Islam zurückgekommen und er muss die Schahādatayn nicht wiederholen.
Scheikh al-Islam ibn Taymiyyah (möge Allah ihm barmherzig sein) sagte: „Was denjenigen anbelangt, der manchmal nicht betet, der die Gebete nicht nachholt und der dies auch nicht beabsichtigt oder er verpasst einige der obligatorischen Teile des Gebets, holt sie nicht nach und beabsichtigt auch nicht, sie nachzuholen, so haben viele unserer Gefährten geurteilt, dass er dadurch zum Kāfir wird … Wenn er dann wieder betet, wird er zum Gläubigen, wie durch die Worte des Propheten (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) bewiesen wird: `Wer absichtlich das `Asr-Gebet verpasst, dessen gute Taten gehen verloren.` Und er (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) sagte: `Wer absichtlich ein Gebet verpasst, steht nicht länger unter dem Schutz Allahs.`“
Er sagte weiterhin: „Wenn er nach dem Unterlassen des Gebets wieder betet, dann kommt er von der Apostasie zum Islam zurück und sein Gebet ist gültig, anders als bei dem, der ursprünglich ein Kāfir war, denn dessen Gebet ist nicht gültig, bis er die Schahādatayn ausspricht, denn der Kufr des Ersteren hängt vom Unterlassen einer Tat ab und wenn er sie ausführt, kehrt er zum Islam zurück. In dem Fall, wenn der Kufr einer Person das Ergebnis ihrer Ablehnung (einiger Verpflichtungen des Islams) ist, dann kehrt sie zum Islam zurück, indem sie die Verpflichtung akzeptiert und bestätigt.
Wenn gesagt wird, dass in anderen Fällen als diesem, die Rückkehr des Apostaten zum Islam nicht gültig ist, bis er die Schahādatayn ausspricht und dies unabhängig davon, welcher Art seine Apostasie war, so lautet die Antwort dazu, dass es daran liegt, dass er etwas verleugnete und deshalb muss er Worte der Bestätigung aussprechen, beginnend mit den Schahādatayn, welche die Akzeptanz alles anderen beinhalten. Doch in diesem Fall (bei demjenigen, der nicht betet), akzeptiert er die Verpflichtung und alles, was er zu tun hat, ist deren Erfüllung, um zum Islam zurückzukehren.“
Hierauf basierend ist deine Aussage „daher bin ich ein Kāfir und Allah wird von mir keine Taten akzeptieren“ nicht richtig, vielmehr hast du bei Allah bereut und das Verrichten der Gebete bedeutet, dass du nicht länger ein Kāfir bist. Derjenige, der eine Sünde bereut hat, ist wie derjenige, der gar keine Sünde verübt hat.
Drittens:
Du musst deinen Ehevertrag nicht erneuern, es sei denn, er wurde erstellt, als einer von euch oder ihr beide nicht betetet, in diesem Fall musst du ihn erneuern.
Doch wenn die Gebete unterlassen wurden, nachdem du geheiratet hast, dann musst du den Ehevertrag nicht erneuern, denn wenn einer der Ehepartner vom Glauben abfällt und danach während der `Iddahzeit zum Islam zurückkehrt, dann ist der ursprüngliche Ehevertrag gültig und er muss nicht wiederholt werden. Einige Gelehrte waren sogar der Ansicht, dass der Vertrag auch dann rechtskräftig ist, wenn der Ehepartner nach Ablauf der `Iddah zum Islam zurückkehrt, solange beide hinsichtlich der Rückkehr übereinstimmen. Dies ist die korrekte Ansicht. Für weitere Informationen siehe Frage Nr. 21690.
Scheikh ibn `Uthaymīn (möge Allah ihm barmherzig sein) wurde gefragt: „Wie lautet der Rechtsspruch für eine verheiratete Frau, die bei einem Ehemann bleibt, der nicht betet und von dem sie Kinder hat?“
Er antwortete: „Wenn eine Frau mit einem Mann verheiratet ist, der nicht betet, sei es in der Gemeinschaft oder zu Hause, deren Ehe ist nicht gültig, denn derjenige, der nicht betet, ist ein Kāfir, wie es im heiligen Qur`ān, in der Sunnah und durch die Meinung der Sahābah bestätigt wird. `Abd-Allah ibn Schaqīq sagte: „Die Gefährten des Propheten (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) betrachteten nicht das Unterlassen irgendeiner Tat als Kufr mit Ausnahme des Gebets.“
Es ist einem Kāfir nicht erlaubt, eine muslimische Frau zu heiraten, denn Allah sagt (ungefähre Bedeutung): „… Wenn ihr sie dann als gläubig erkennt, dann schickt sie nicht zu den Ungläubigen zurück. Weder sind sie ihnen (zur Ehe) erlaubt, noch sind sie ihnen (diesen Frauen) erlaubt. …“ (60:10).
Wenn er mit dem Beten nach der Heirat stoppt, dann ist der Ehevertrag außer Kraft gesetzt, bis er bereut und zum Islam zurückkehrt. Einige der Gelehrten begrenzten dies auf das Ende der `Iddah und wenn die `Iddah einmal vorüber ist, dann ist es ihm nicht erlaubt, zu ihr zurückzugehen, falls er Muslim wird, außer mit einem neuen Ehevertrag.
Die Frau muss sich von ihm trennen und darf es ihm nicht erlauben, mit ihr intim zu werden bis er bereut und mit dem Gebet beginnt, selbst wenn sie Kinder mit ihm hat, denn in diesem Fall hat der Vater kein Recht über seine Kinder.“ (Fatāwa Arkān al-Islam S. 279)
Dies gilt, wenn er komplett mit dem Gebet aufgehört hat. Doch wenn er einige Gebet unterlässt, dann betrachten einige Gelehrte ihn nicht als Kāfir. Dies ist die Ansicht von Scheikh al-Islam ibn Taymiyah und ibn `Uthaymīn (möge Allah ihnen barmherzig sein). Und einige Gelehrte sagen, dass derjenige, der ein einziges obligatorisches Gebet absichtlich unterlässt, bis die Zeit dafür sowie für ein Gebet, mit dem es kombiniert werden könnte, vorüber ist, dadurch ein Kāfir wird. So ist es zum Beispiel, wenn er Dhuhr verspätet, bis die Sonne untergeht. Doch wenn diese Person, die ein Pflichtgebet verpasste, das Gebet wieder aufnimmt, bevor die `Iddah vorüber ist, dann ist sie zum Islam zurückgekehrt und die Ehe besteht weiter.
Deine Frage macht nicht deutlich, ob einer von euch beiden für eine lange Zeit mit dem Gebet aufhörte, was die `Iddah-Periode mit einschließen würde, oder ob du allenfalls manchmal nicht gebetet hast und dann zum Gebet zurückkehrtest. Dies bedeutet, dass der Ehevertrag weiterhin gültig ist, wie oben erwähnt.
Es scheint uns, dass du den Ehevertrag nicht erneuern musst.
Zunächst einmal, weil, wenn du nicht gebetet hast, du nicht gänzlich damit aufhörtest, sondern du hast einige Gebete verpasst und dies verursacht keinen Kufr gemäß vielen Gelehrten, es sei denn, das Gebet wird komplett aufgegeben.
Dann war das Unterlassen einiger Gebete – selbst wenn wir annehmen, dass das Kufr ist – für eine kurze Zeit während die `Iddah noch nicht abgelaufen war und die Rückkehr zum Gebet vor dem Ende der `Iddah beeinträchtigt den Ehevertrag nicht und er bleibt weiterhin gültig wie vor dem Unterlassen der Gebete.
Viertens:
Wenn jemand mit dem Gebet aufhört und es dann bereut, so muss er die verpassen Gebete gemäß der korrekteren Ansicht nicht nachholen, doch er sollte viele freiwillige gottesdienstliche Taten vollbringen sowie gute Taten, denn Allah sagt (ungefähre Bedeutung): „Und Ich bin wahrlich allvergebend für denjenigen, der bereut und glaubt und rechtschaffen handelt und sich hierauf rechtleiten lässt.“ (20:82).
Für weitere Informationen dazu siehe Frage Nr. 91411.
Wir bitten Allah darum, dich und uns rechtzuleiten.
Und Allah weiß es am besten.
Wie beteten die Propheten Abraham, Mose, Jesus und Muhammad – Friede sei auf ihnen-
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in der nacht von Mi /Do 4:00UHR JIHADUL-NAFS MIT ABOU MALEEQ(ERINNERE DICH AN AL CANNA UND STÄRKE DEIN IMAN)
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Ab Donnerstag – 4uhr frühs – wird ein Projekt starten, was extra vor fajr beginnt, damit wir alle pünktlich unser Frühgebet zusammen inshaallah einhalten und um die Nafs(Gelüste) zu trainieren.
Wir bitten euch zahlreich daran teilzunehmen,damit wir alle pünktlich uns trainieren zum fajr-Gebet aufzustehen haben wir uns überlegt ein kleines projekt zu starten. Abu Usama al Gharib & Abou Maleeq werden alle 2Tage morgens vor fajr eine Ansprache halten und inshAllah können wir alle das Training erfolgreich absolvieren.
WO??? In paltalk, wie immer im Raum von Muqatilah, der heisst o0o feesebilillah-auf dem Wege Allahs o0o
Wer noch keinen Account hat kann sich einen anlegen unter: http://www.paltalk.com einfach die basic Version downloaden, diese ist kostenlos. Ansonsten kann man sich auch über den Browser einloggen: http://express.paltalk.com/
Ach und übrigens wer ein I-pod handy besitzt kann sich sogar über sein handy einloggen…..
Muqatilah wünscht allen Geschwistern Gesegnete Ramadan
Bittgebete_rund_um_Ramadan <<PDF downloaden !!!














