Archiv für den Monat Oktober 2011
MP3 Vorträge für euch
Bismillah, Salamualaikum wa rahmatuLlah wa barakatahu,
heute starten wir mit einem limitierten Projekt. Man kann gegen einen kleinen Unkostenbeitrag von 5€ bei uns pro Haushalt 2 Vorträge im mp3 Format plus 1 Aufkleber von Ansarul-Aseer.de(Geschenk!) bekommen, Versand ist dabei eingerechnet. Die vorhandenen Vorträge sind unten abgebildet. Diesen Unkostenbeitrag könnt ihr per paypal oder per Banküberweisung begleichen. Da wir erstmal nur begrenzte Anzahl an CDs haben beeilt euch um einen Vortrag eurer Wahl zu bekommen. Info-email wie immer: sabr-alhamdulillah@live.de Erlöse die ggf. übrigbleiben sollten werden in neue Projekte miteingearbeitet, denn immernoch wird z.b. für islamischeaudios der CD Brenner mit Beschrifter gesammelt- Das Gerät wo angeschafft werden soll könnte dann solche CDs in hoeherer Anzahl drucken.
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Das einzige weibliche Mitglied von El Kaida ist in Saudi-Arabien zu 15 Jahren Gefängnis verurteilt worden.
Selbst nach ihrer Entlassung darf die Frau zudem 15 Jahre lang nicht das Land verlassen. Die Frau, die in den Medien „Frau El Kaida“ genannt wird, stand seit Ende Juli unter anderem wegen der Finanzierung terroristischer Aktivitäten vor Gericht. Laut Urteil hat sie mehr als eine Million Riyal (rund 160 000 Euro) für El Kaida gesammelt.
Dem Bericht zufolge musste sie sich zudem wegen der Rekrutierung und Unterbringung gesuchter Personen und Waffenbesitzes vor Gericht verantworten. Die Frau war im vergangenen Jahr gemeinsam mit Dutzenden weiteren mutmaßlichen El-Kaida-Mitgliedern festgenommen worden, hatte die Vorwürfe gegen sie jedoch zurückgewiesen. Im Prozess bezeichnete sie sich selbst als „Geisel“ ihrer beiden Ehemänner, die im Gegensatz zu ihr El-Kaida-Mitglieder seien. Auf Bitte ihrer Familie fand der Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Quelle:focus
Abu Maleeq – Eid Geschenk, neues Nasheed
Das Video soll eine Aussage sein, da sie sich über uns Lustig machen, können wir auch,
vor allem ihren Lieblings Ausdruck “die Jihadisten” nutzen !!!!
Morgen lesen wir dann in der Bild ” Jihadisten verunglimpfen das Ur-Deutsche Nikolaus Lied”
Die Brüder Hani und Samir sind frei!
Die Brüder Hani und Samir sind frei!
Gewiss aller Lobpreis gebührt Allah, Verleiher der Ehre und Sicherheit und Friede und Segen seien auf Seinen Gesandten (saws).
Eine Frohe Botschaft erreichte uns soeben – unsere Brüder Hani und Samir wurden seit dem heutigen Nachmittag von der Gefangenschaft des Taghuts entlassen. Den Brüdern geht es – alhamdulillah – gut, so bitten wir den Höchsten darum sie und ihre Familien zu schützen und auf der Wahrheit zu festigen und die Freiheit eines jeden Asraa in Deutschland, als auch weltweit, wo auch immer sie sein mögen, zu befreien, auf dass Er sie mit Standhaftigkeit festigt und sie mit Seiner Barmherzigkeit umfasst und die Ungerechten entblöße, zerstöre und ihrer gerechten Strafe zu teil kommen lassen – amin!
Allah möge sie und ihre Familien im besten vereinen, sie schützen und bewahren.
Quelle: www.ansarul-aseeer.de
Niqab نقاب Pflicht? – Ja! In diesen Zeiten der Fitna
“O Prophet, sprich zu deinen Gattinnen und deinen Töchtern und den Frauen der Gläubigen, dass sie sich in ihren Überwurf (Dschilbaab) verhüllen (sich komplett verhüllen mit Ausnahme der Augen oder eines Auges um den Weg zu sehen. Tafsir al-Qurtubi). So werden sie eher erkannt (als anständige Frauen) und werden nicht verletzt. Und Allah ist verzeihend und barmherzig.”
(Sure Al-Ahzaab Vers 59)
“Sprich zu den Gläubigen, dass sie ihre Blicke zu Boden schlagen (vor verbotenen Dingen) und ihre Scham hüten (vor unerlaubten sexuellen Handlungen). Das ist reiner für sie. Siehe Allah kennt ihr Tun.
Und sprich zu den gläubigen Frauen, dass sie ihre Blicke niederschlagen und ihre Scham hüten, und dass sie nicht ihre Reize zur Schau tragen, es sei denn, was außen ist. …”
(Sure An-Nur Vers 30-31)
Das Wort „Dschilbaab” von den Sahaba und den Gelehrten erklärt
Alles Lob gebührt Allāh, dem Herrn der Welten und Frieden
und Segen sein auf dem Gesandten Allāhs (den letzten Propheten) Muhammad.
Dies ist eine kurze Abhandlung über das Tragen des Niqābs (Gesichtsverschleierung) in den 4 madhāhib (Rechtschulen).
Inhaltsverzeichnis
1. Mālikī Fiqh
2. Ḥanbalī Fiqh
3. Shāfiʿī Fiqh
4. Ḥanafī Fiqh
5. Schlusswort
1. Mālikī Fiqh
Imām Mālik (rahimullāh) war der Meinung, dass eine muslimische Frau dazu verpflichtet ist, ihr Gesicht und ihre Hände zu bedecken.
Shaykh al-Munāğid sagte:
„Die korrekte Ansicht ist, dass eine Frau ihren kompletten Körper verhüllen muss, sogar das Gesicht und die Hände. Imām Aḥmad sagte, dass sogar die Fingernägel der Frau ʿAwrah sind und dies ist auch die Ansicht von Imām Mālik.“
(Fatwā Islām Q&A Frage Nr. 21536)
Desweiteren sagt Shaykh al-Munāğid folgendes in einer anderen Fatwā, in der er über die Ansicht der Mālikī-Gelehrten bzgl. Niqāb spricht:
„…daher ist es für eine Frau in ihrer Ansicht verboten hinauszugehen vor Nicht-Maḥrams mit einem entblößten Gesicht.“ (Fatwā Islām Q&A Frage Nr: 68152)
Shaykh al-Islām ibn Taymiyyah (raḥimullāh) sagte:
„Es scheint so, als wenn es die Meinung von Aḥmad ist, dass jedes Teil des Körpers ʿAwrah ist, sogar die Nägel und das ist auch die Ansicht von Mālik.“
(Majmū’ al-Fatāwā, 22/110)
Eine weitere Aussage von Shaykh ibn Taymiyyah lautete:
„Die richtige Meinung bei der Rechtschule von Ḥanbal und Mālik ist, dass es Pflicht ist alles zu bedecken, außer einem oder zwei Augen um den Weg zu sehen.“
(Ḥiğāb wa Safur S. 10)
An diesen Fatāwā lässt sich die Wichtigkeit der Verschleierung der muslimischen Frau erkennen, da wie oben erwähnt Imām Mālik der Ansicht war, dass selbst die Fingernägel zur Schönheit einer Frau gehören.
Auch der bekannte Muffasīr Imām al-Qurtubī, welcher der madhhāb von Imām Mālik folgte vertrat die Ansicht, dass der Niqāb Pflicht ist, denn er sagte:
„Alles an einer Frau ist ‘Awrah’ (verhüllungsbedürftig); ihr Gesicht, Körper und Stimme, wie zuvor erwähnt. Es ist nicht erlaubt, irgend etwas davon preiszugeben, außer in Situationen der Notwendigkeit.“
(Al-Ğāmi’ li Ahkāmil Qur’ān)
Aus dieser Aussage lässt sich schließen, dass selbst die Stimme der Frau zur ʿAwrah gehört subḥānallāh.
Desweiteren sagte Imām al-Qurtubī (raḥimullāh) in seinem Tafsīr:
„Der Ğilbāb ist ein Kleidungsstück, welches den gesamten Körper bedeckt…
Ibn ‘Abbās und ‘Ubaidah As-Salmāni sagten, dass er vollständig um den Körper der Frau gebunden wird, so dass nichts mehr sichtbar ist, außer einem Auge, mit dem sie den Weg sehen kann.“ [Tafsīr Al-Qurtubī; Sūra 33:59]
An dieser Aussage lässt sich erkennen, dass Imām al-Qurtubī meint, dass die Frau nur ein einziges Auge zeigen darf, wenn sie andernfalls den Weg nicht sehen könnte. Dies war z.B. auch die Ansicht von dem Ṣaḥābī Ibn ʿAbbās (Allāhs Wohlgefallen auf ihm), wie man aus der Aussage von Qurtubī entnehmen kann.
Nun führe ich einmal folgende Aussage von ibn al-ʿArabi (raḥimullāh) an, der ebenfalls der Rechtschule von Imām Mālik folgte.
Er (Ibn al-ʿArabi al-Mālikī) sagte:
„Die komplette Frau ist ʿAwrah; ihr Körper und ihre Stimme. Es ist also nicht erlaubt, dass sie dies enthüllt.“ (Ahkām al-Qurʾān 3/1578)
Folgendes Zitat lässt sich aus „al-Ğāmiʾ li Ahkām al-Qurʾān 14/227″ entnehmen:
„Für mehr Informationen über die Meinungen der Mālikī fuqahaʾ bezüglich der Verpflichtung für die Frau der Gesichtsverschleierung; siehe in: al-Maʾyār al-Muʾarrab von al-Wanshirīsi 10/165, 11/226 und 229, Mawāhib al-Ğalīl von al-Hattāb 3/141, al-Dhakhīrah von al-Qurāfi 3/307 und Hāshiyat al-Dasūqi ʿālā al-Sharḥ al-Kabīr 2/55.“
Dies alles waren eindeutige Beweise, dass die korrekteste Ansicht in der Rechtschule von Imām Mālik ist, dass eine Frau dazu verpflichtet ist, den Niqāb bzw. die burqaʾ zu tragen und Allāh weiß es am Besten.
2. Ḥanbalī Fiqh
Wie man aus dem 1. Kapitel (Mālikī Fiqh) an den Aussagen von Shaykh al-Munāğid und Shaykh al-Islām ibn Taymiyyah erkennen kann, ist es ebenfalls die Ansicht von Imām Aḥmad ibn Ḥanbal (raḥimullāh), dass die muslimische Frau die Pflicht hat den Niqāb zu tragen.
Es wurde von Imām Aḥmad ibn Ḥanbal überliefert, dass er sagte:
„Die Fingernägel der Frau sind ʿAwrah. Wenn sie also das Haus verlässt, soll sie nichts von sich zeigen. Selbst ihre Ledersocken soll sie nicht zeigen, weil die Ledersocken die Form der Füße zeigen.“ (al-Furuʾ 1:601)
An dieser Aussage sieht man ganz klar, dass es sehr wichtig ist, dass die muslimische Frau darauf Acht gibt, dass sie überhaupt nichts von sich preisgibt; selbst die Form der Füße sollten nicht erkennbar sein.
al-Ḥafiz ibn al-Qayyīm al-Ğawziyyah, welcher der Rechtschule von Imām Aḥmad ibn Ḥanbal angehörte, sagte folgendes zu der weiblichen ʿAwrah:
„Die ʿAwrah wird in 2 Arten unterteilt: Die ʿAwrah im Gebet und die ʿAwrah beim Anschauen. Eine Frau darf ihr Gebet verrichten, wenn die Hände und das Gesicht unverschleiert sind, jedoch darf sie so nicht auf dem Markt, oder auf Versammlungen erscheinen. (d.h. es ist nicht erlaubt, wenn die Frau hinausgeht mit unbedecktem Gesicht und unbedeckten Händen.)“
(Tahdhīb as-Sunan und Iʿlam al-Muwaqicīn 2:80)
Desweiteren wissen wir, dass Shaykh ibn ʿUthaymīn (raḥimullāh), welcher ebenfalls der Ḥanbalī-Rechtschule folgte, auch die Ansicht hatte, dass der Niqāb Pflicht ist.
Er (Shaykh ibn ʿUthaymīn) sagte nämlich:
„Die islāmische Kleidung verbirgt den gesamten Körper…
Nur durch die vollständige Bedeckung, Gesicht und Hände eingeschlossen, kann eine Frau nicht erkannt werden. Dies war das Verständnis und die Praxis der Ṣaḥāba und sie waren die beste Gemeinschaft, die edelste aus der Sicht von Allāh ta ‘ālā, mit dem vollständigsten Imān und den edelsten Charaktereigenschaften. Wie können wir von diesem Weg abweichen?“ (Hiğāb Seite 12, 13)
Auch Shaykh bin bāz (raḥimullāh) war ein Gelehrter des Fiqh von Imām Aḥmad ibn Ḥanbal und er sah Niqāb ebenfalls als verpflichtend an. In einer Fatwā wurde er gefragt, ob man im Gebet Handschuhe tragen darf und er antwortete, dass man dies während des Gebets machen darf, jedoch führte er an, dass die Frau im Gebet kein Niqāb tragen soll; aber nur dann, wenn keine Nicht-Maḥram Männer anwesend sind, denn er (bin bāz) sagte:
„Wenn Nicht-Verwandte Männer anwesend sind, dann muss sie ihr Gesicht, genauso wie den restlichen Körper, bedecken.“ (Islāmic Fatāwā Regarding Women S. 105-106)
Zum Schluss führe ich noch eine Aussage von Shaykh al-Islām ibn Taymiyyah (raḥimullāh) an. Er war auch ein sehr bekannter Shaykh der Ḥanbalī-Rechtschule.
Er (ibn Taymiyyah) sagte:
„Das Wort „Ğilbāb“ ist ein Tuch, dass Ibn Mas´ūd (Allāhs Wohlgefallen auf ihm) als einen Umhang beschrieb, der den ganzen Körper mit Kopf, Gesicht und Händen bedeckt. Deshalb ist es für eine Frau nicht erlaubt, ihr Gesicht und Hände in der Öffentlichkeit zu zeigen.“
(Fatāwā Band 2, S. 110)
Aus diesen Fatāwā (Rechtsgutachten) lässt sich schließen, dass die korrekte Meinung in der Rechtschule von Imām Aḥmad ibn Ḥanbal ist, dass die Frau ihr Gesicht und ihre Hände bedecken muss. In dieser Rechtschule ist es also eine Pflicht für die Frau, den Niqāb bzw. die burqaʾ zu tragen und Allāh weiß es am Besten.
3. Shāfiʾī Fiqh
Bisher haben wir erfahren, was die Meinung von Imām Mālik (raḥimullāh) und von Imām Aḥmad ibn Ḥanbal (raḥimullāh), bezüglich Niqāb ist. Nun schauen wir einmal was die madhhab von Imām ash-Shāfiʾī (raḥimullāh) dazu sagt.
In einer Fatwā von „Islamweb“ heißt es:
„Nach der Ḥanbalī-Rechtschule und nach der korrekten Ansicht der Shāfiʾī-Rechtschule, sollte sie ihr Gesicht und ihre Handflächen vor fremden Männern bedecken, da dies zur ʿAwrah gehört.“
(Islamweb Fatwā Nr. 81554)
Ibn Ḥağar al-ʿAsqalānī (raḥimullāh) folgte der Rechtschule von ash-Shāfiʾī und er sagte:
„Es hat nicht aufgehört, die Gewohnheit der Frau zu sein, in den älteren Generationen und in den neueren Generationen, dass sie ihr Gesicht vor nicht-verwandten Männern bedeckt.“ (Fatḥ al-Bāri 9:235)
In einem Ḥadīth, welcher von Abū Dāwūd überliefert wurde heißt es:
„….sie nahmen ihre Übergewänder und machten Schleier aus ihnen.“
Zu dieser Überlieferung sagte al-ʿAsqalānī folgendes:
„Diese Aussage (Sie machten Schleier aus ihnen) bezieht sich auf das Bedecken des Gesichtes.“ (Fatḥ al-Bāri)
Man erlebt heutzutage traurigerweise viele Muslime, die behaupten, dass die heutige Frau nicht dazu verpflichtet ist, die Gesichtsverschleierung zu tragen. Es wird behauptet, dass es nur eine Pflicht für die Generation des Gesandten Allāhs (Allāhs Segen und Heil auf ihm) war. Ich möchte nun einmal eine Aussage von Imām as-Suyūṭī (raḥimullāh) anführen, welcher ebenfalls ein Gelehrter der Rechtschule von Imām ash-Shāfiʾī war.
Er (as-Suyūṭī) sagte:
„Der Vers über Ḥiğāb betrifft jede Frau. Darin liegt die Verpflichtung auf ihnen, dass sie ihre Köpfe und Gesichter bedecken.“ (Istinbāt at-Tanzīl 3:118)
Hieraus lässt sich ganz klar schließen, dass der Niqāb eine Pflicht für alle ist subḥānallāh.
Es gibt noch viele weitere Gelehrte bzw. Imāme der Shāfiʾī-madhhab, welche der Meinung sind, dass die muslimische Frau ihr Gesicht und ihre Hände bedecken muss. Darunter auch Imām Ibn Rislān, welcher folgendes sagte:
„Die Muslime stimmen überein, dass es für die Frau verboten ist, das Haus mit unverschleiertem Gesicht zu verlassen.“ (Nayl al-Awṭār Sharḥ Muntaq al-Akhbār 6:11)
Desweiteren wurde von Imām ash-Shirbinī in al-Mughnī al-Muhtāğ verzeichnet, dass Imām as-Subkī folgendes sagte:
„…das Gesicht und die Hände einer Frau sind ʿAwrah beim Anschauen, jedoch nicht im Gebet.“
Imām as-Subkī folgte ebenfalls der Rechtschule von Imām ash-Shāfiʾī.
Imām Muḥammad aṣ-Ṣanaʿnī (auch ein Anhänger des Shāfiʾī-Fiqh) erklärte auch, dass die Frau im Gebet nicht die Hände und nicht das Gesicht bedecken muss. Doch, was ist, wenn die Frau außerhalb des Gebetes ist und wenn fremde Männer sie anschauen? In diesem Fall sagt Imām aṣ-Ṣanaʿnī:
„Wenn ein Mann die Frau ansieht, dann gehört jedes Körperteil von ihr zur ʿAwrah.“
(Subul as-Salām Sharḥ Bulūgh al-Marām)
Zum Abschluss kann auch in diesem Kapitel wieder gesagt werden, dass die korrekteste Meinung der Shāfiʾī-Rechtschule ist, dass die muslimische Frau dazu verpflichtet ist, ihr Gesicht und ihre Hände zu bedecken und folglich den Niqāb bzw. die burqaʾ zu tragen und Allāh weiß es am Besten.
4. Ḥanafī Fiqh
Nun kommen wir zu der Rechtschule von Imām Abū Ḥanifa (raḥimullāh) und die bekannteste Meinung in der Ḥanafi-madhhab ist, dass der Niqāb keine allgemeine Pflicht ist, doch in Zeiten der Fitnah zur Pflicht wird.
Um zu verdeutlichen, wie diese Fitnah zu verstehen ist, führe ich einmal eine Aussage von Anwār ʿAlī Ādam al-Mazahirī an, welcher in einer seiner Fatāwā folgendes sagte:
„Imām Shāfiʾī, Imām Mālik und Imām Aḥmad ibn Ḥanbal sind der Meinung, dass der Niqāb (die vollständige Bedeckung des Gesichts und der Hände mit einem kleinen Augenschlitz, womit man sehen kann) verpflichtend (fard) ist. Imām Abū Ḥanifa sagt, dass der Niqāb „wāğib“ ist und dass das Gesicht und die Hände sichtbar sein dürfen, vorrausgesetzt, dass keine Angst besteht, dass der Anblick des weiblichen Gesichts reizvoll ist. Wenn die geringste Chance besteht, dass in dem Betrachter die Begierde entsteht (mit Begierde ist gemeint, dass der Betrachter das weibliche Gesicht sieht und er denkt, dass sie schön aussieht; damit sind keine sexuellen Gedanken gemeint), dann ist es ḥarām (verboten) für die Frau, wenn sie ihr Gesicht und ihre Hände zeigt.“
(entommen aus ibnfarooq.tripod.com)
An dieser Aussage sieht man ganz klar, dass Imām Abū Ḥanifa der Meinung ist, dass der Niqāb zur Pflicht wird, sobald schon die kleinste Gefahr besteht, dass ein fremder Mann die muslimische Frau hübsch finden könnte.
Nun führe ich etwas aus einer Fatwā von „Islamweb“ an, in der ebenfalls erklärt wird, was die Ḥanafī-Gelehrten meinen, wenn sie sagen, dass der Niqāb „in Zeiten der Fitnah“ zur Pflicht wird:
„Die Gelehrten haben ihre Aussagen schon seid langer Zeit bestätigt, dass eine muslimische Frau ihr Gesicht und ihre Hände bedecken muss, wenn das Risiko der Fitnah (Versuchung) besteht. Mit Fitnah (Versuchung) ist gemeint, wenn die Frau schön aussieht, oder wenn sich die Unmoral verbreitet hat, oder wenn sich die unzüchtigen Menschen weit verbreitet haben.“
(Islamweb Fatwā Nr. 81554)
Wenn man sich heutzutage umsieht, wie extrem die Fitnah verbreitet ist und wie extrem sich die Unzucht unter der Menschheit verbreitet hat, dann merkt man ganz schnell, dass es in der heutigen Zeit einfach nur das Beste und vorallem das Sicherste sein kann, wenn sich die muslimische Frau von Kopf bis Fuß verschleiert, wa Allāhu aʿlam.
Diesbezüglich sagt Ibn Nujaym (raḥimullāh), welcher der Ḥanafī-Rechtschule folgte:
„Unsere Gelehrten erklärten: Es ist der Frau verboten ihr Gesicht unbedeckt zu lassen, während sie unter Männern ist; in unserer Zeit, aufgrund der Fitnah!“
(al-Baḥr ar-Rāʾiq Sharḥ kanz ad-Daqāʾiq)
Ibn Nujaym sagte also, dass die muslimische Frau in seiner Zeit ihr Gesicht verdecken muss, aufgrund der Fitnah. Er meint also damit, dass in seiner Zeit, die Zeit der Fitnah ist, von der Imām Abū Ḥanifa sagt, dass in dieser Zeit der Niqāb zur Pflicht wird.
Man muss dabei sagen, dass Ibn Nujaym schon c.a. im Jahre 970 n.d.H., also ungefähr im Jahre 1563 verstorben ist. Wenn im Jahre 1563 laut den Ḥanafī-Gelehrten der Niqāb schon zur Pflicht geworden ist, wie ist es dann erst in unserer Zeit, im Jahre 2011, wo die Fitnah sehr gewaltig ist.
Außerdem muss man erwähnen, dass es einige Ḥanafī-Gelehrte gibt, die den Niqāb als allgemeine Pflicht ansehen, darunter auch Imām Abū Bakr al-Ğassās, welcher in der Erläuterung des Qurʾān folgendes schrieb:
„Der jungen Frau wurde angeordnet ihr Gesicht zu bedecken, wegen der Keuschheit und Schamhaftigkeit, sodass die Verdorbenen keine Begierde nach ihr empfinden.“
(Aḥkām al-Qurʾān 3:458)
Auch Imām Sarkhasi (raḥimullāh), welcher ebenfalls der Ḥanafī-madhhab folgte, sagte:
„Das Verbotene daran, eine Frau anzuschauen, ist aufgrund der Fitnah (Versuchung) und die Gefahr der Fitnah kommt, wenn man das Gesicht der Frau anschaut, denn die meisten attraktiven Eigenschaften befinden sich im Gesicht; viel mehr als auf irgendwelchen anderen Körperteilen.“ (al-Mabsūṭ 10:152)
Zusammenfassend ist zu sagen, dass die korrekteste Meinung in der madhhab von Imām Abū Ḥanifa ist, dass der Niqāb zur Pflicht wird, bei der kleinsten Fitnah.
Jede, die in dieser Meinung der Ḥanafī-Rechtschule folgt, muss schauen, ob sie in einer Zeit lebt, in der fremde Männer ihr Gesicht schön finden könnten und jeder weiß, wie schlimm die Fitnah heutzutage ist.
Aus diesem Grund ist auch in der Ḥanafī-Rechtschule das Beste und das Sicherste, wenn die muslimische Frau den Niqāb bzw. die burqaʾ trägt und Allāh weiß es am Besten.
5. Schlusswort
Am Ende dieser Abhandlung lässt sich schlussfolgern, dass es laut den Rechtschulen (madhāhib) das Beste ist, wenn die muslimische Frau ihr Gesicht und ihre Hände verschleiert. Die korrekteste Ansicht der Mālikī-, Ḥanbalī- und Shāfiʾī-Rechtschule ist, dass die Ganzkörperverschleierung (einschließlich Gesicht und Hände) verpflichtend ist und laut der Ḥanafī-Rechtschule wird es zur Pflicht, wenn Fitnah entsteht und, wie im 4. Kapitel aufgeführt, war schon zu der Zeit von Ibn Nujaym, der ein Gelehrter der Ḥanafī-Rechtschule war, die Fitnah so groß, dass der Niqāb zur Pflicht wurde.
Es lässt sich also im Großen und Ganzen sagen, dass die meisten Gelehrten den Niqāb als fard (verpflichtend) ansehen und dies ist auch in Bezug auf Qurʾān und Sunnah die richtigste Meinung. Man muss verstehen, dass das Gesicht das Körperteil ist, worauf die Leute als Erstes achten und deshalb ist eine große Fitnah, wie auch Shaykh al-Fawzān (möge Allāh ihn bewahren) sagte:
„Die korrekte Ansicht, die anhand der Beweise gezeigt wurde, ist, dass das Gesicht der Frau ʿAwrah ist, welches man bedecken muss. Es ist der verführerischte Teil ihres Körpers, denn das Erste, worauf die Menschen gucken, ist das Gesicht, deshalb ist das Gesicht die größte ʿAwrah der Frau.“ (Islām Q&A Frage Nr. 21134)
Auch der Ṣaḥābī (Gefährte des Propheten Muḥammad ṣalla-llāhu ʿalaihi wa salām) Ibn ʿAbbās (raḍiallāhu ʿanhu), war der Meinung, dass der Niqāb fard ist, denn er sagte:
„Allāh hat uns befohlen; wenn eine Frau bei Notwendigkeit ihr Haus verlässt, dann soll sie ihr Gesicht ab der Oberseite des Kopfes mit einem Ğilbāb bedecken und nur ein einziges Auge darf sie zeigen.“ [Tafsīr Ibn ʿAbbās; Sūra 33:59]
Und wer hat den Islām nach dem Propheten (ṣalla-llāhu ʿalaihi wa salām) am Besten verstanden? Seine Gefährten!
Möge Allāh, gepriesen und erhaben ist er,
uns alle rechtleiten und ein korrektes Verständnis für den Islām geben āmīn.
{O Prophet! Sage deinen Frauen,Töchtern und den Frauen der Gläubigen, sie sollen einen Teil ihres Überwurfs über sich herunterziehen. So werden sie eher erkannt und nicht belästigt. Allāhs Vergebung und Barmherzigkeit sind unermesslich.} (33:59)
..ad-dunya sidjnul muslim wa jannatul kafir..
Shaikh lbn al-Hazam (rahimahullah) schreibt: „in der arabischen Sprache des Propheten (sallallahu alayhi wasallam) ist „Dschilbaab“ das äußere Tuch, das den ganzen Körper bedeckt. Ein Stück Stoff, das zu klein ist, den ganzen Körper zu bedecken, könnte nicht „Dschilbaab“ genannt werden.“
(Al-Muhallah Band 3, S. 217)
Der Tabi’ie Qatada (rahimahullah) sagt, dass „Dschilbaab“ gewickelt werden, und über die Stirn gezogen befestigt werden sollte, es sollte die Nase bedecken (so dass die Augen zu sehen waren) und die Brust und der größte Teil des Gesichtes. „Dschalabib“, das in dem Qur’an-vers gebraucht wird, ist der Plural von „Dschilbaab“. „Dschilbaab“ ist in Wirklichkeit das äußere Tuch oder die Decke, die eine Frau über ihre Kleider um sich wickelt, um sich von Kopf bis Fuß zu bedecken. Es verdeckt ihren Körper vollständig.
(Lisan ul Arab Band 1, S. 273)
(Die beste Erklärung ist die, es ist das, was wir heute eine „Burqa“ oder „Abaya“ nennen)
Ibn Mas’ud (radhiallahu anhu) erklärt „Dschilbaab“ als ein Übergewand, das den ganzen Körper bedeckt, dazu gehören auch Gesicht und Hände.
(Fatawa Ibn Taymiyyah Band 2, S. 1 10)
Du solltest beachten, dass das Einhalten des Hijabs für Frauen vor nicht nicht-mahram-Männern und das Bedecken des Gesichts etwas verpflichtendes ist, wie im Quran und der Sunnah unseres Propheten, sallaAllahu aleihi wasalam, aufgezeigt wird, sowie durch vernünftige Betrachtung und Analyse.
1. Beweise aus dem Koran
Allah subhanu wa ta ala sagt (ungefähre Übersetzung der Bedeutung):
Und sprich zu den gläubigen Frauen, dass sie ihre Blicke zu Boden schlagen und ihre Keuschheit wahren und ihren Schmuck nicht zur Schau tragen sollen – bis auf das, was davon sichtbar sein darf, und dass sie ihre Tücher um ihre Kleidungsaußchnitte schlagen und ihren Schmuck vor niemand (anderem) enthüllen sollen als vor ihren Gatten oder Vätern oder den Vätern ihrer Gatten oder ihren Söhnen oder den Söhnen ihrer Gatten oder ihren Brüdern oder den Söhnen ihrer Brüder oder Söhnen ihrer Schwestern oder ihren Frauen oder denen, die sie von Rechts wegen besitzen, oder solchen von ihren männlichen Dienern, die keinen Geschlechtstrieb mehr haben, und den Kindern, die der Blöße der Frauen keine Beachtung schenken. Und sie sollen ihre Füße nicht so (auf den Boden) stampfen, dass bekannt wird, was sie von ihrem Schmuck verbergen. Und wendet euch allesamt reumütig Allah zu, o ihr Gläubigen, auf dass ihr erfolgreich sein möget.
(Al-Nur 31)
Der Beweis, dass Hijab für Frauen verpflichtend ist geht aus diesem Vers folgendermaßen hervor:
(a) Allah subhanu wa ta ala befiehlt den gläubigen Frauen ihre Keuschheit zu bewahren, und der Befehl die Keuschheit zu bewahren, beinhaltet auch sämtliche Wege dies zu tun. Keine vernünftige Person würde bezweifeln, dass dazu auch das Bedecken des Gesichts gehört, denn es offen zu zeigen bewirkt, dass die Menschen es anschauen und seine Schönheit genießen und womöglich versuchen Kontakt zu der Frau aufzunehmen. Der Gesandte Allahs, sallaAllahu aleihi wasalam, sagte: “Die Augen begehen Zina und ihre Zina passiert durch das Anschauen… ” Dann sagte er: “…und der geschützte Bereich bestätigt oder widerlegt es.” (überliefert bei al-Bukhaari, 6612; Muslim, 2657. )
Wenn ein Weg zur Bewahrung der Keuschheit das Bedecken des Gesichts ist, so ist dies vorgeschrieben, weil das Mittel dieselbe Bedeutung wie das Endziel hat.
(b) Allah subhanu wa ta ala sagt (ungefähre Bedeutung): “…und ihre Schleier über ihre Juyyoobihina (d.h. ihre Körper, Gesichter, Nacken und Brüste) ziehen.” Der Jayb (Pl. Juyoob) ist die Halsöffnung eines Gewandes und der Khimar (Schleier) ist das, womit Frauen ihren Kopf bedecken. Wenn einer Frau befohlen wird ihr Kopftuch über ihren Halsausschnitt zu ziehen, dann wird ihr befohlen ihr Gesicht zu bedecken, entweder weil dies angedeutet wird oder durch den Analogieschluss. Wenn es verpflichtend ist den Hals und die Brust zu bedecken, dann ist es angemessener das Gesicht zu bedecken, denn dies ist die Stelle von Schönheit und Reiz.
(c) Allah subhanu wa ta ala hat verboten jeglichen Schmuck zu zeigen außer dem, der offensichtlich, den man also nicht verhindern kann, zu zeigen, wie z.B. das äußere seines Gewandes. Daher sagt Allah (ungefähre Bedeutung): “… außer dem, was offensichtlich ist…” Und Er sagte nicht “außer dem, was sie davon zeigen” . Einige der Salaf wie Ibn Mas´ood, Al-Hasan, Ibn Sireen und andere interpretierten den Satz “außer dem, was offensichtlich ist” als Bedeutung der äußeren Gewänder und Kleidung und was unter den Gewändern hervorschaut (der Saum des Kleids etc.). Dann verbietet Er noch einmal das Zeigen des Schmucks außer vor jenen, für die Er eine Ausnahme gemacht hat. Dies zeigt, dass der zweite erwähnte Schmuck etwas anderes ist als der zuerst erwähnte. Der erste Schmuck ist der äußere Schmuck, welcher jedem offensichtlich ist und nicht versteckt werden kann. Der zweite Schmuck ist der innerliche Schmuck (das Gesicht eingeschlossen). Wenn es erlaubt wäre, dass dieser Schmuck von jedem gesehen wird, dann würde es keinen sinn machen mit diesem allgemeinen Wortlaut im ersten Beispiel und dieser Ausnahme im zweiten Beispiel.
Allah subhanu wa ta ala gewährt ein Zugeständnis, indem Er Frauen gewährt ihre innerliche Schönheit “zu alten Sklaven, denen es an Trieb fehlt” zu zeigen, d.h. zu Dienern, die kein Verlangen verspüren und zu kleinen Kindern, welche noch nicht das Alter der Begierde erreicht haben und die Aura der Frau nicht kennen. Dies deutet auf zwei Dinge:
- Das Zeigen der innerlichen Schönheit zu nicht-Mahram Männern ist nicht erlaubt außer zu diesen zwei Menschengruppen.
- Der Grund für diese Regel ist die Furcht davor, dass Männer vielleicht durch Frauen verführt werden und sich in sie verlieben. Zweifellos ist das Gesicht die Stelle von Schönheit und Reiz, es zu verbergen ist also verpflichtend damit nicht Männer, die Begehren verspüren, nicht von ihr angezogen und in Versuchung geführt werden.
(e) Die Worte (ungefähre Bedeutung) “Und lasst sie nicht mit den Füßen aufstampfen, so dass bekannt wird, was sie von ihrem Schmuck verbergen.” Bedeutet, dass Frauen nicht mit den Füßen aufstampfen sollten, so dass bekannt wird, welchen versteckten Schmuck wie Kettchen oder ähnliches sie tragen. Wenn einer Frau schon verboten wird mit den Füßen aufzustampfen damit Männer durch den Klang ihrer Fußkettchen nicht verführt werden könnten, was ist dann erst mit einem unverhüllten Gesicht?
Welches ist die größere Quelle der Verführung- ein Mann, der die Fußkettchen einer Frau hört, von der er nicht weiß, wer sie ist und ob sie schön ist, ob sie jung oder alt, hässlich oder hübsch ist? Oder sein Blick auf das schöne jugendliche Gesicht, das ihn anzieht und einlädt es anzuschauen?
Jeder Mann, der irgendeine Begierde nach Frauen verspürt, wird wissen, welche der beiden Verführungen größer ist und welche davon verborgen werden muss.
Allah subhanu wa ta ala sagt (ungefähre Bedeutung):
(Was nun) die älteren Frauen (betrifft), die nicht mehr auf Heirat hoffen können, so trifft sie kein Vorwurf, wenn sie ihre Tücher ablegen, ohne ihre Zier.
(Al-Nur 60)
Die Aussage dieses Verses ist, dass Allah subhanu wa ta ala festlegt, dass es für alte Frauen, die keine Hoffnung mehr auf Heirat haben, keine Sünde ist ihre äußere Kleidung abzulegen, weil Männer wegen ihres hohen Alters keine Begierde nach ihnen haben, vorausgesetzt es ist nicht ihre Absicht sich mutwillig anderen zu zeigen. Die Tatsache, dass diese Regel nur für alte Frauen gilt, zeigt dass es eine andere Regel für junge Frauen gibt, die immer noch auf Heirat hoffen. Wenn die Regel über das Ablegen der äußeren Kleidung für alle gelten würde, würde man hier nicht ganz gezielt nur von älteren Frauen sprechen.
Allah sagt (ungefähre Bedeutung):
O Prophet! Sprich zu deinen Frauen und deinen Töchtern und zu den Frauen der Gläubigen, sie sollen ihre übergewänder reichlich über sich ziehen. So ist es am ehesten gewährleistet, dass sie (dann) erkannt und nicht belästigt werden. Und Allah ist Allverzeihend, Barmherzig.
(Al-Azhaab 33:59)
Ibn Abbas radiAllahu anhum sagte: “Allah befahl den gläubigen Frauen, wenn sie aus dem Haus gehen, um ihre Angelegenheiten zu erledigen, dann sollen sie ihre Jilbabs von der Spitze ihres Kopfes über ihre Gesichter ziehen und ein Auge herausschauen lassen.”
Der Tafsir des Gefährten ist ein Beweis, da tatsächlich einige Gelehrte sagten, dass es unter die selbe Regel fällt wie Marfoo-Überlieferungen, welche auf den Propheten sallaAllahu aleihi wassalam zurückgehen.
Der Kommentar “und ein Auge herausschauen lassen” ist ein Zugeständnis, damit die Frauen den Weg sehen können, wenn dafür keine Notwendigkeit bestünde, sollte auch diese Auge nicht unbedeckt sein.
Der Jilbab ist eine obere Bekleidung, die über dem Khimar getragen wird, es ist wie ein Abayah.
Allah subhanu wa ta ala sagt (ungefähre Bedeutung):
Es ist kein Vergehen von ihnen, (sich) ihren Vätern (zu zeigen) oder ihren Söhnen oder ihren Brüdern oder den Söhnen ihrer Brüder oder den Söhnen ihrer Schwestern oder ihren Frauen oder denen, die sie von Rechts wegen besitzen. Und fürchtet Allah; wahrlich, Allah ist Zeuge aller Dinge.
(Al-Azhaab 33:55)
Ibn Katheer (Möge Allah ihm gnädig sein) sagte: Als Allah den Frauen befohlen hat, den Hijab vor nicht-mahram Männern einzuhalten, erklärte Er dass sie keinen Hijab vor ihren Verwandten brauchen, so wie Allah es in Sura An-Nur erklärte, dass sie befreit sind: “und nicht ihren Schmuck zu zeigen außer vor ihren Ehemännern…”
2. Beweise aus der Sunna, dass es Pflicht ist das Gesicht zu bedecken
Der Prophet sallaAllahu aleihi wasalam, sagte: “Wenn jemand von euch beabsichtigt eine Frau zu heiraten, so besteht für ihn keine Sünde darin sie anzuschauen, er sollte sie sich besser anschauen, um zu wissen, ob er sie auich beabsichtigt zu heiraten, falls sie unattraktiv sein sollte.” überliefert bei Ahmad. Der Autor von Majma´ al-Zawaa´id sagte: its men are the men of saheeh.
Die Aussage hier ist die Tatsache, dass der Prophet, sallaallahu aleihi wassalam, gesagt hat, es ist keine Sünde für denjenigen, der die Heirat beabsichtigt, vorausgesetzt das Anschauen gilt nur dem Zweck der beabsichtigten Heirat. Dies zeigt, dass derjenige, der keine Heirat beabsichtigt, eine Sünde begeht, wenn er eine nicht-mahram Frau unter gewöhnlichen Umständen anschaut, so wie derjenige sündigt, der zwar eine Heirat beabsichtigt, aber nur aus reinem Vergnügen schauen möchte und nicht zum Zwecke einer beabsichtigten Heirat.
Wenn gesagt wird, dass der Hadith nicht klar besagt was angeschaut werden sollte, und vielleicht das ansehen der Brust usw. gemeint ist, ist die Antwort, dass der Mann, der Heiratsabsichten hat, auf das Gesicht der Frau sieht, weil das Gesicht der Mittelpunkt für denjenigen ist der nach der Schönheit sucht, ohne zweifel.
Als der Prophet sallaAllahu aleihi wasalam, den Frauen befahl zum Eidgebet zu kommen, sagten sie: “O Gesandter Allahs, einige von uns haben keine Jilbabs.” Der Prophet sallaAllahu aleihi wasalam, sagte: ” Lasst sie sich ein Jilbab von ihrer Schwester ausleihen.” (überliefert bei Bukhari und Muslim)
Dieser Hadith zeigt, dass dies die gewöhnliche Praxis unter den Frauen der Sahaba war, dass sie ohne Jilbab nicht rausgegangen sind und wenn sie keins besaß, auch nicht rausgegangen ist. Dieser Befehl zeigt, dass es notwendig ist sich zu bedecken. Und Allah weiß es am besten.
Es wird in al Saheihayan überliefert, dass Aisha, radiAllahu anha, sagte: Der Gesandte Allahs sallaAllahu aleihi wasalam, betete gewöhnlich Fadjr und die gläubigen Frauen haben daran teilgenommen, eingewickelt in ihren Schleiern und dann sind sie rausgegangen, ohne dass sie irgendjemand erkannt hat wegen der Dunkelheit.
Sie sagte: Wenn der Prophet sallaAllahu aleihi wasalam, das von den Frauen gesehen hat, was wir gesehen haben, hätte er sie abgehalten in die Moschee zu kommen wie die Kinder Israels ihre Frauen davon abgehalten hatten.
Eine ähnliche Aussage wurde auch von Abd-Allah ibn Masoud, radiAllahu anhum, überliefert.
Die Beweise von diesem Hadith schliessen 2 Punkte ein:
1 – Hijab und Bedeckung war die Praxis der Frauen der Sahaba, die die beste Generation waren und die ehrenvollsten bei Allah
2- Aisha, die Mutter der Gläubigen und Abd-Allah ibn MasoudradiAllahu anhum, die als Gelehrten mit tiefem Verständnis bekannt waren, sagten, dass wenn der Prophet sallaAllahu aleihi wasalam, das von den Frauen gesehen hat, was wir gesehen haben, hätte er sie abgehalten in die Moschee zu kommen. Und das war während der besten Generation, was ist mit heute erst?!
Es wurde überliefert, dass ibn ´Umar, radiAllahu anhum, sagte: Der Prophet sallaAllahu aleihi wasalam, sagte: “Wer auch immer sein Gewand hintersich herschleifen lässt aufgrund von Hochmut, den wird Allah am Tag der Auferstehung nicht ansehen.” Umm Salamah sagte, ” Was sollen dann die Frauen mit ihren Saumen machen?” Er sagte, “Lasst es eine Handspanne herunterhängen.” Sie sagte, ” Und was ist, wenn sie ihre Füsse zeigt?” Er sagte, “Dann lasst es eine Elle lang heraushängen, aber nicht länger als diese.”
(Tirmidhi, als Sahih klassifiziert von al-Albani in Sahih Tirmidhi)
Dieser Hadith zeigt, dass es verpflichtend für Frauen ist, ihre Füße zu bedecken, und dies war auch wohl bekannt unter den Frauen der Sahaba radiAllahu anhuma. Die Füße sind ohne Zweifel weniger eine Quelle der Versuchung als das Gesicht und die Hände, so eine Warnung betreffend etwas was weniger ernst ist, ist eine Warnung betreffend etwas das mehr ernst ist und welchem diese Regel mehr gilt. Die Weisheit der Scharia zeigt, dass es nicht möglich ist, wenn die Vorschrift besagt, man darf etwas, was weniger anziehend ist nicht unbedeckt lassen aber etwas, was eine viel größere Versuchung darstellt unbedeckt lassen. Dies ist ein unmöglicher Widerspruch dass nicht mit der Weisheit und Gesetztgebung Allahs übereinstimmen kann.
Es wurde überliefert, dass Aisha radiAllahu anha, gesagt hat: “Reiter kamen an uns vorüber als wir den Propheten, sallaAllahu aleihi wasalam, begleiteten während wir uns im Ihram befanden. Wenn sie näherkamen, ließen wir unsere Übergewänder über das Gesicht fallen, und wenn sie vorbei waren, haben wir unsere Gesichter wieder enthüllt.” (überliefert von Abu Dawud, 1562)
Die Worte “Wenn sie näherkamen, ließen wir unsere übergewänder über das Gesicht fallen” zeigt, dass es Pflicht ist, sein Gesicht zu bedecken, da es im Ihram vorschriftsgemäß unbedeckt sein sollte. Wenn es Pflicht wäre, sein Gesicht unbedeckt zu lassen, wäre es verpflichtend ihn auch weiterhin unverschleiert zu lassen, auch wenn die Reiter vorbeikamen. In anderen Worten, nach der Mehrheit der Gelehrten sind Frauen dazu verpflichtet ihr Gesicht im Ihram unbedeckt zu lassen, und nichts kann etwas verpflichtendes außer Kraft setzen außer etwas anderem, das Pflicht ist.
Wenn es also nicht verpflichtend ist, sein Gesicht in Gegenwart von nicht-Mahram Männern zu bedecken, würde es keinen Anlass geben es im Ihram zu bedecken. Es wurde in al-Sahihayn und anderswo bewiesen, dass es für eine Frau im Ihram verboten ist, den Niqab (Gesichtsschleier) und Handschuhe zu tragen.
Shaikh al Islam Ibn Taymiyya sagte: Das ist eines der Dinge die zeigen, dass der Niqab und die Handschuhe unter den Frauen, die nicht im Ihram waren, bekannt war, was bedeutet, dass sie ihr Gesicht und Hände bedeckt haben.
Von den Worten des Sheikh Muhammed ibn Uthaimeen (Allahs Barmherzigkeit auf ihm) in Risaalat al Hijab.
Und Allah weiß es am besten.
Originalquelle (english)
Überliefert von Safiya Bint Shaiba (radhiallahu anha), Aisha (radhiallahu anha) pflegte zu sagen: „Als (die Verse 30-31 Surah „An-Nur“) „…dass sie ihren Schleier über ihren Busen (Dschuyubihinna) schlagen…“ offenbart wurde, schnitten sie (die Frauen) ihre Überkleider an den Enden ab und bedeckten ihre Gesichter mit den abgeschnittenen Stücken.“
(Sahih al-Bukhari Band 6, Buch 60, Hadith 282)
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Aisha (radhiallahu anha) überliefert: „Rasulullah (sallallahu alayhi wasallam) pflegte sein Fadschr-Gebet zu verrichten, und einige mit Schleiern bedeckte Gläubige Frauen waren es gewohnt bei seinem Fadschr-Gebet anwesend zu sein, danach gingen sie unerkannt nach Hause.“
(Sahih al-Bukhari Band 1, Buch 8, Hadith 368 )
Shaikh Ibn Uthaimin schreibt in der der Eklärung zu diesem Hadith: „Dieses Hadith macht deutlich, dass die islamische Kleidung den gesamten Körper verbirgt, wie in diesem Hadith erklärt. Nur durch die vollständige Bedeckung, Gesicht und Hände eingeschlossen, kann eine Frau nicht erkannt werden. Dies war das Verständnis und die Praxis der Sahaba und sie waren die beste Gemeinschaft, die edelste aus der Sicht von Allah (swt), mit dem vollständigsten Iman und den edelsten Charaktereigenschaften. Wenn die Frauen der Sahaba sich vollständig verschleierten, wie können wir von diesem Weg abweichen? (ibn Uthaimin in dem Buch „Hidschaab“ Seite 12, 13)
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Aisha (radhiallahu anha) überliefert: „Die Frauen von Rasulullah (sallallahu alayhi wasallam) pflegten nach Al-Manasi, einen weiten offenen Platz (nahe Baqi’ in Madina) zu gehen, um ihre Notdurft in der Nacht zu verrichten. Umar pflegte zu dem Propheten (sallallahu alayhi wasallam) zu sagen: „lass deine Frauen verschleiert sein“, aber Rasulullah (sallallahu alayhi wasallam) tat dies nicht. Sauda Bint Zam’a, die Frau des Propheten (sallallahu alayhi wasallam), ging eines Nachts zur Zeit des Ischa heraus, und sie war eine große Frau. Umar sprach sie an und sagte: „Ich habe dich erkannt, o Sauda.“ Er sagte das, da er sich eifrigst wünschte, dass die Verse über „Al-Hidschaab“ (die Verschleierung der muslimischen Frau) offenbart werden sollten. So offenbarte Allah die Verse über „Al-Hidschaab.“ (Eine vollständige Körperbedeckung mit Ausnahme der Augen.)
(Sahih al-Bukhari Band 1, Buch 4, Hadith 148)
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Rasulullah (sallallahu alayhi wasallam) sagte: „Alles einer Frau ist Aurah“
(Sahih Tirmidhi)
(Shaikh Muhammed Salih al-Munadschid zitiert dieses Hadith von Tirmidhi überliefert mit einer gesunden Überlieferungskette und sagt, es sei ein direktes Hadith von Rasulullah (sallallahu alayhi wasallam) und es verdeutliche, dass eine Frau alles bedecken muss einschließlich Gesicht und Hände)
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Thabit Ihn Qays radhiallahu anhu erzählte: „Eine Frau namens Umm Khallad kam verschleiert zu dem Propheten (sallallahu alayhiwasallam). Sie suchte nach ihrem Sohn, der getötet worden war (in der Schlacht). Einige der Gefährten des Propheten (sallallahu alayhi wasallam) sagten zu ihr: „Du bist hergekommen um nach deinem Sohn zu fragen, während du dein Gesicht verschleierst?“ Sie sagte: „Wenn ich betroffen von dem Verlust meines Sohnes bin so muss ich nicht den Verlust meiner Keuschheit erleiden.“ Der Prophet (sallallahu alayhi wasallam) sagte: „Du wirst die Belohnung zweier Märtyrer fur deinen Sohn bekommen.“ Sie fragte: „Warum ist das so, o Prophet Allahs?“ Er (sallallahu alayhi wasallam) erwiderte: „Weil die Leute des Buches (Juden) ihn getötet haben“
(Abu Dawud Buch 14, Hadith 2482 )
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Umm Salamah, Ummul Mu’minin (radhiallahu anha) erzählte: Als der Vers „…dass sie sich in ihren Überwurf verhüllen…“ offenbart wurde, kamen die Frauen der Ansar (aus ihren Häusern) heraus, als ob sie Krähen aber ihren Köpfen hatten durch das Tragen ihrer Übergewänder“
(Abu Dawud Buch 32, Hadith 4090 )
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Aisha, Ummul Mu’minin (radhiallahu anha) erzählte: Möge Allah Erbarmen haben mit Den früh ausgewanderten Frauen. Als der Vers „…dass sie ihren Schleier aber ihren Busen schlagen…“ offenbart wurde, nahmen sie ihre dicken Übergewänder und machten Schleier aus ihnen.“
(Abu Dawud Buch 32, Hadith 4091 )
Ibn Hadschar al-Asqalanee, der bekannt ist als Amir al-Mu’minien in den Ahadith, sagte, dass die Worte „machten Schleier“ in diesem Hadith bedeuten, dass sie ihre Gesichter bedeckten. (Fathhul-Bari)
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Yahya erzählte mir von Malik von Hisham lbn Urwa dass Fatimah Bint Al-Mundhir (radhiallahu anha) sagte: „Wir pflegten unsere Gesichter zu verschleiern, als wir in lhram in Begleitung von Asmaa Bint Abi Bakr as-Siddiq radhiallahu anha waren.“
(Imam Mariks Mu’atta Buch 20, Hadith 20.5.16)
(Auch dies beweist, dass nicht nur die Frauen von Rasulullah (sallallahu alayhi wasallam) Niqaab trugen. Obwohl im lhram Frauen kein Niqaab tragen sollten, müssen sie trotzdem ihre Gesichter bedecken wenn Männer da sind.)
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Aisha, Ummul Mu’minin (radhiallahu anha) erzählte: „Die Reiter kamen an uns vorbei, während wir mit den Gesandten Allahs (sallallahu alayhi wasallam) waren. Immer wenn sie sich uns näherten, pflegten wir unsere äußeren Gewänder von den Köpfen aber unsere Gesichter zu ziehen. Wenn sie sich entfernten, pflegten wir unsere Gesichter aufzudecken.“
(Abu Dawud Buch 10, Hadith 1829)
Es ist aufgeschrieben bei Ahmad, Abu Dawud und ihn Madschah: „Aisha erzählte…“ (ln seinem Werk „Dschilbaab al-Marah al-Muslimah“ S.108 sagt al-Albaani, dass es „hasan“ ist, wegen der übereinstimmenden Aussage.) Ebenso nach einer Erzählung von Asmaa radhiallahu anha die nicht die Frau von Rasulullah (sallallahu alayhi wasallam) war, bedeckte Asmaa radhiallahu anha auch ihr Gesicht immer vor (nicht-mahram) Männern.
Shaikh Ibn Uthaimin schreibt in seiner Erklärung über dieses Hadith: „Dieses Hadith zeigt, dass das Bedecken des Gesichts nach den Anordnungen der Shariah eine Pflicht ist, weil es während Ihram „wadschib“ (verpflichtend) ist, kein Niqaab zu tragen. Wenn es also nur „mustahab“ (empfohlen) wäre, das Gesicht zu bedecken, dann hatten Aisha und Asmaa (radhiallahu anhuma) „wadschib“ vor „mustahab“ gezogen. Es ist gut bekannt bei den Gelehrten, dass eine „wadschib“ Handlung nur ausgelassen werden kann wegen einer Handlung, die auch „wadschib“ oder „fardh“ ist. Die Tatsache, dass Aisha und Asmaa (radhiallahu anhuma) ihre Gesichter im Ihram in der Gegenwart fremder Männer bedeckten zeigt, dass sie dies als „wadschib“ oder „fardh“ Handlung verstanden, sonst hatten sie ihre Gesichter nicht im lhram bedeckt.
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Ikrama (radhiallahu anhu) erzählte: „Rifa’a schied sich von seiner Frau, woraufhin Abdul Rahmen ihn Zubair al-Qurazi sie heiratete. Aisha (radhiallahu anha) sagte, dass die Frau (kam und) einen grünen Schleier trug.“
(Sahih al-Bukhari Band 7, Buch 72, Hadith 715 )
(Es ist ein sehr langes Hadith, aber das Wesentliche ist, dass die Frauen der Sahaba den vollen Schleier trugen.)
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Umm Atiya (radhiallahu anha) erzählte: „Es wurde uns von dem Gesandten Allahs befohlen, unsere menstruierenden Frauen und verschleierten Frauen zu den religiösen Versammlungen und den Gebeten der Muslime an den beiden Eid-Festen zu bringen. Diese menstruierenden Frauen sollten sich von dem Gebetsplatz (Musallah) fernhalten. Eine Frau fragte: „O Gesandter Allahs, was macht jemand, der keinen Schleier hat?“ Er sagte: „Sie soll sich einen Schleier von ihrer Freundin ausleihen.“
(Sahih al-Bukhari Band 1, Buch 8, Hadith 347 )
Shaikh ibn Uthaimin schreibt in seiner Erklärung zu diesem Hadith: „Dieses Hadith beweist, dass es allgemein bei den Frauen der Sahaba (radhiallahu anhuma) üblich war, dass keine Frau ihr Haus ohne ein Obergewand verließ, ganz verborgen. Wenn sie keinen Schleier besaß, war es für sie nicht möglich hinaus zu gehen. Aus diesem Grund, als Rasulullah (sallallahu alayhi wasallam) ihnen befahl, zu dem Platz des Eid- Gebets zu gehen, erwähnten sie dieses Hindernis. Darauf antwortete Rasulullah (sallallahu alayhiwasallam), dass jemand ihr einen Schleier leihen könnte. Wenn Rasulullah sallallahu alayhi wasallam den Frauen nicht erlaubte, zu einem Platz wie das Eid-Gebet zu gehen, was in der Shariah sowohl fur Frauen als auch für Männer verordnet ist, wie können dann Leute ihre Frauen zu Marktplätzen und Einkaufszentren ohne Schleier herauslassen, wo eine freie Mischung der Geschlechter stattfindet.“ (Ibn Uthaimin in „Hidschaab S. 11)“
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Am Ende dieses sehr langen Hadith, das Anas (radhiallahu anhu) zitiert, erzählt Rasulullah (sallallahu alayhi wasallam):
„…und wenn eine Frau von den Frauen des Paradieses auf die Erde schauen wurde, wurde sie den ganzen Raum zwischen ihnen (Erde und Himmel) mit Licht füllen und wurde alles, was zwischen ihnen ist, mit Parfum füllen, und der Schleier ihres Gesichts ist besser als die ganze Welt und alles was darin ist.“
(Sahih al-Bukhari Band 8, Buch 76, Hadith 572 )
Dies zeigt, dass sogar die Frauen im Paradies Schleier tragen, und das Wort Schleier bedeutet, was das Gesicht bedeckt.
Aisha (radhiallahu anha) erzählt, dass einmal eine Muslima einen Brief dem Gesandten Allahs (sallallahu alayhi wasallam) geben wollte. Der Brief wurde dem Propheten (sallallahu alayhi wasallam) hinter einem Vorhang überreicht.
(Abu Dawud Buch 33, Hadith 4154 (übereinstimmend mit Nasai))
(Hier haben die Mufassirien von Ahadith erklärt, dass die Ahadith, wo Frauen zu Rasulullah (sallallahu alayhi wasallam) kamen und ihre Gesichter zeigten, vor dem Ayah erzählt wurden ,,…Und wenn ihr sie (seine Frauen) um einen Gegenstand bittet, so bittet sie hinter einem Vorhang; solches ist reiner fur eure und ihre Herzen…“ (Surah „Al-Ahzaab“ 53) Und dieses Hadith beweist, dass dieser Befehl für die ganze Ummah und nicht nur för die Frauen von Rasulullah (sallallahu alayhi wasallam) gilt.)
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Aisha (radhiallahu anha) überlieferte, dass Utba Bin Abi Waqqas zu seinem Bruder Sa’d Bin Abi Waqqas sagte: „Der Sohn der jungen Sklavin von Zam’a ist von mir, also nimm ihn in deine Obhut.“ Also nahm ihn Sa’d im Jahr der Eroberung von Makkah zu sich und sagte: „(Dies ist) der Sohn meines Bruders, den mich mein Bruder bat, in Obhut zu nehmen.“ Abd Bin Zam’a stand vor ihm auf und sagte: „(Er ist) mein Bruder und der Sohn der jungen Sklavin meines Vaters, und wurde im Bett meines Vaters geboren.“
Also trugen sie beide ihren Fall vor Rasulullah (sallallahu alayhi wasallam). Sa’d sagte: „O Gesandter Allahs! Dieser Junge ist der Sohn meines Bruders, und er hat ihn mir anvertraut.“ Abd Bin Zam’a sagte: „Dieser Junge ist mein Bruder und der Sohn der jungen Sklavin meines Vaters und wurde im Bett meines Vaters geboren.“ Rasulullah (sallallahu alayhiwasallam) sagte: „Der Junge ist für dich, o Abd Bin Zam’a!“ Dann sagte Rasulullah (sallallahu alayhi wasallam) weiter: „Das Kind ist fur den Besitzer des Bettes, und der Stein ist für den Ehebrecher.“ Zu Sauda Bint Zam’a sagte Rasulullah (sallallahu alaihi wasallam) darauf als er die Ähnlichkeit des Kindes mit Utba sah: „Verschleiere dich vor ihm.“ Der Junge sah sie nicht mehr bis er Allah traf.
(Sahih al-Bukhari Band 9, Buch 89, Hadith 293 )
Anmerkung: Dieses Hadith beweist, dass Rasulullah (sallallahu alayhi wasallam) in der Tat befahl, das Gebot der Verschleierung zu beachten
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Anas (radhiallahu anhu) erzählte: „Ich weiß über den Schleier (den Befehl der Verschleierung der Frauen) mehr als jeder andere. Ubai Bin Ka’b pflegte mich darüber zu fragen. Allahs Gesandter (sallallahu alayhi wasallam) wurde Ehegatte von Zainab Bint Jahsh, die er in Madina heiratete. Als die Sonne hoch am Himmel stand, lud der Gesandte Allahs (sallallahu alayhi wasallam) die Leute zum Essen ein. Rasulullah (sallallahu alayhi wasallam) blieb sitzen, und einige Leute blieben bei ihm sitzen, nachdem die anderen Gäste gegangen waren. Dann stand Rasulullah (sallallahu alayhi wasallam) auf und ging weg, und ich auch. Ich folgte ihm, bis er an die Tür von Aishas Zimmer kam. Dann dachte er, dass die Leute inzwischen gegangen seien, und so ging er zurück, und ich ging mit ihm. Aber siehe da, die Leute saßen immer noch auf ihren Plätzen. Also ging er ein zweites Mal, und ich ging auch mit ihm. Als wir die Tür von Aishas Zimmer erreichten, ging er wieder zurück, und ich ging mit ihm und wir sahen, dass die Leute gegangen waren. Daraufhin hängte Rasulullah (sallallahu alaihi wasallam) einen Vorhang zwischen mich und ihn und der Vers der den Befehl der Verschleierung Hidschaab der Frauen betrifft wurde offenbart.
(Sahih al-Bukhari Band 7, Buch 65, Hadith 375)
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Umm Salamah, Ummul Mu’minin radhiallahu anha, erzählte: „ich war mit Rasulullah (sallallahu alayhi wasallam), als Maimunah auch da war. Da kam ihn Umm Maktum. Dies passierte, nachdem uns befohlen wurde, den Schleier zu tragen.Rasulullah (sallallahu alayhi wasallam) sagte: „Verschleiert euch vor ihm.“ Wir fragten: „O Rasulullah, ist er nicht blind? Er kann uns weder sehen noch uns erkennen.“ Rasulullah (sallallahu alayhi wasallam) sagte: „Seid ihr beide blind? Seht ihr ihn nicht?“
(Abu Dawud Buch 32, Hadith 4100)
BEI DEN SAHABERN
Ibn Abbaas (Radhiallahu Anhu),
der einer von den Gefährten Rasulullahs (Sallallahu Alayhi Wasallam) war, die am meisten Wissen hatten; Rasulullah (Sallallaahu Alayhi Wasallam) hat sogar für ihn ein Bittgebet gemacht und gesagt: “O Allah, gib ihm ein tiefes Verständnis für die islamische Religion, und unterrichte ihn über die Bedeutung und Auslegung der Dinge.” Ibn Jarir at-Tabari (Rahimahullah) mit einer authentischen Überlieferungskette hat die Meinung von Ibn Abbaas zitiert; “dass den muslimischen Frauen befohlen wurde, ihre Köpfe und Gesichter mit Übergewändern zu bedecken mit Ausnahme eines Auges.” (Dies ist aufgeschrieben in Ma’riful Qur’an in dem Tafsier der Surah Ahzaab 33, mit Hinweis auf Ibn Jarir mit einer Sahih Kette von Überlieferern.)
Der Tabi’i Ali bin Abu Talha erklärt, dass dies die letzte Meinung von Ibn Abbas war, und die anderen von ihm zitierten Meinungen stammten aus der Zeit vor Surah Al Ahzaab und dem Gebot von “Dschalabib” (Schleier).
Ibn Uthaimin bemerkte über diese Aussage von Ibn Abbaas (Radhiallahu Anhu): “Diese Aussage ist ‘marfoo’ und in der ‘Shariah’ hat sie die gleiche Kategorie wie ein Hadith, das direkt von Rasulullah (Sallallaahu Alayhi Wasallam) erzählt wurde.”
Die Aussage von Ibn Abbaas (Radhiallahu Anhu) wurde von vielen Tabi’ien wiedergegeben, wie Ali Ibn Abu Talha und Ibn Jarir in Ma’riful Qur’an von Mufti Muhammad Shafi Band 7, S. 217, im Tafsier Ibn Jarir Band 22, S. 29. und auch von Imam Qurtubi, alle mit SAHIH Überlieferungsketten, und erklärt in dem Buch “Hijaab” von Ibn Uthaimin S. 9 und bestätigt in dem Buch “Hijaab wa Safur” von Scheich-ul-Islam Ibn Taymiyyah (Rahimahullah) S. 11 und von Abdul Aziz bin Bazz S. 55 und S. 60.
Abdullah Ibn Mas’ud (Radhiallahu Anhu),
der bekannt war als der Sahabi mit dem meisten Wissen über die Schariah. Er wurde Muslim, als er ein kleines Kind war, blieb seitdem die meiste Zeit bei Rasulullah (Sallallahu Alayhi Wasallam) und erhielt so das Wissen des Qur’ans von ihm. Umar Ibn Khattab (Radhiallahu Anhu) sagte über ihn: “Bei Allah, ich kenne keine Person, die qualifizierter ist in den Angelegenheiten, die den Qur’an betreffen, als Abdullah Ibn Mas’ud.”
Abdullah Ibn Mas’ud erklärte; das Wort Dschilbab (wie es im Qur’an erwähnt wird in Surah Ahzab Ayah 59) bedeutet ein Übergewand, das den ganzen Körper bedeckt, dazu gehören Kopf, Gesicht und Hände. (Von Ibn Taymiyyah (Rahimahullah) in seinem Buch über Fatwas Seite 110 Band 2 und von Ibn Uthaimin in seinem Buch Hijaab.)
Abu Ubaidah Salmani (Radhiallahu Anhu),
ein anderer sehr bekannter Sahabi, sagte: “Dschilbab soll den Körper der Frau ganz bedecken, so dass nichts herausschaut außer einem Auge, mit dem sie sehen kann.” (Tafsier Al-Qurtubi ) Und in der Zeit von Rasulullah (Sallallahu Alayhi Wasallam) “pflegten die Frauen ihre Übergewänder (Dschilbab) über ihre Köpfe in so einer Weise zu tragen, dass nur ein Auge sichtbar war, um den Weg zu sehen.” (In dem Buch “Hijaab” S. 9)
Ubaida bin Abu Sufyan bin al-Harith (Radhiallahu Anhu)
ein anderer sehr bekannter und gelehrter Gefährte von Rasulullah (Sallallahu Alayhi Wasallam) und der Sohn von Abu Sufyan Bin Harith. Imam Muhammad bin Sirin (Rahimahallah) einer von den Tabi’ien mit dem meisten Wissen sagte: “Als ich Ubaida bin Sufyan bin al-Harith (Radhiallahu Anhu) fragte wie Dschalbab getragen werden musste, zeigte er es mir, indem er ein Tuch über seinen Kopf zog und damit seinen ganzen Körper bedeckte mit Ausnahme des linken Auges. Das war auch die Erklärung des Wortes ‘Alaihinna’ in diesem Vers.” (Kommentar von Ibn Jarir und Ahkam-ul-Qur’an, Band III, S. 457 und in “Hijaab wa Safur” zitiert von Abdul Aziz Bin Bazz unter dem Kapitel seiner Fatwa über Hidschaab auf Seite 54).
Ibn Jarir (Rahimahullah) zitiert die Meinung von Ibn Abbaas (Radhiallahu Anhu): “Allah hat allen muslimischen Frauen befohlen, wenn sie ihre Häuser aus Notwendigkeit verlassen, ihre Gesichter zu bedecken, indem sie einen Teil ihrer Übergewänder über ihre Köpfe ziehen.” (Tafsier Ibn Jarir, Band 22 S. 29)
Der Tabi’ie Qatadah (Rahimahullah) sagte, dass Dschilbab gewickelt und so gelegt werden soll, dass es über die Stirn gezogen wird und die Nase bedeckt (so dass die Augen sichtbar sind) und die Brust und den größten Teil des Gesichtes bedeckt.
Der Tabi’ie Ali bin Abu Talha (Rahimahullah) zitiert von Ibn Abbas (Radhiallahu Anhu), dass er zu sagen pflegte: “Es war erlaubt, Hände und Gesicht zu zeigen, als Surah An-Noor Ayah 31 offenbart wurde, aber nachdem Surah Al-Ahzaab, Vers 59 mit dem Wort “Dschalabib” offenbart wurde, danach, sagte Ibn Abbas, (Radhiallahu Anhu) wurde den muslimischen Frauen befohlen, ihre Köpfe und Gesichter mit ihren Übergewändern zu bedecken mit Außnahme eines Auges. Und das war auch die Meinung von Ibn Mas’ud (Radhiallahu Anhu).” (Zitiert von Ibn Taymiyyah (Rahimahullah) in seinem Buch über Fatwa und von Abdul Aziz bin Baz in dem Buch “Hijaab wa Safur” Seite 60).
Imam Muhammad bin Sirin (Rahimahullah) einer der gelehrtesten Tabi’ein sagte: “Als ich Ubaida bin Sufyan bin Al-Harith (Radhiallahu Anhu), ein sehr bekannter und gelehrter Gefährte Rasulullahs (Sallallahu Alayhi Wasallam), über die Bedeutung des Verses über ‘Alaihinna’ fragte und wie Dschalbab getragen werden musste, zeigte er es mir, indem er ein Tuch über seinen Kopf zog und damit seinen ganzen Körper bedeckte mit Ausnahme des linken Auges. Das war auch die Erklärung des Wortes ‘Alaihinna’ in diesem Vers.” (Kommentar von Ibn Jarir und Ahkam-ul-Qur’an, Band III, S. 457 und in “Hijaab wa Safur” zitiert von Abdul Aziz Bin Baz unter dem Kapitel seiner Fatwa über Hidschaab auf der Seite 54)
Abu Maleeq – Wo ist eure Ehre und euer Stolz!?
Ein Vortrag vom vergangenen Fajr Training in Paltalk, vom 23.10.2011
Trojaner in Skype, MSN, Firefox, Exployer, etc,
Nach der Disskussion der letzten Wochen über die Privatshären sind wir nun an einem Punkt angekommen der uns ja gar nicht mehr unterscheidet von dem der ehemaligen DDR. Ja wir sind sogar inzwischen viel viel moderner und technisch gewiefter als damals.
Die Bundestrojanerdisskussion spielte die letzten wochen eine Rolle im Bundestag, ist sowas erlaubt oder nicht… Weit weg von diesen Disskussionen haben bereits Virenforscher die ersten Modelle bei 64bit Windows Versionen ausfindig gemacht…so lesen sie selbst….. Der Film 1984 ist längst Realität geworden nur keiner merkts….der Gläserne Bürger, im Gewand oder im Vorwand des bösen Bürgers..der Vorwand wird genutzt um neue Gesetze durch zu setzen, naja nix neues im Staate “wir können machen was wir wollen”.
Virenanalysten von Kaspersky haben eine neue Version des Staatstrojaners von Digitask entdeckt. Sie unterstützt auch 64-Bit-Windows und kann deutlich mehr Programme belauschen. Der große Bruder des vom CCC analysierten Trojaners besteht aus insgesamt fünf Dateien. Sie fanden sich in einem Installationsprogramm namens scuinst.exe (Skype CaptureUnit Installer), das F-Secure kürzlich aufgespürt hatte.
Neben Skype stehen eine Reihe von weiteren Voice-Over-IP-Applikationen auf der Liste der zu überwachenden Prozesse, aber auch Browser, Mail- und Instant-Messaging-Programme. Die vollständige Liste ist:
explorer.exe
firefox.exe
icqlite.exe
lowratevoip.exe
msnmsgr.exe
opera.exe
paltalk.exe
simplite-icq-aim.exe
simppro.exe
sipgatexlite.exe
skype.exe
skypepm.exe
voipbuster.exe
x-lite.exe
yahoomessenger.exe
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Kaspersky-entdeckt-neue-Staatstrojaner-Version-1363051.html
















